Versteigerung - Mehrfamilienhaus
25 E 1386/25g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
17.03.2026
am 6.5.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II
+43 5 76014 3486 00 08
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 21.04.2026, 09.00 Uhr, statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
92001 Dornbirn
11801
.1367 Bauflächen (Gebäude), Gärten
1
Hauat 1
6850 Dornbirn
Mehrfamilienhaus
Auf einer Anhöhe im Gemeindegebiet von Dornbirn – Hauat 1 - gelegene als Baufläche- Wohngebiet gewidmete Liegenschaft mit ca 768m² Grundfläche samt darauf errichtetem dreigeschossigen Wohnhaus [ehemaliges Bauernhaus samt Stall] mit vier – nicht parifizierten und zum Teil im ehemaligen Stall sowie im Bauernhaus errichteten – Wohnungen und 4 Abstellplätzen im Freien, sowie einem Technikraum,
Gang und Abstellraum im Stall, nicht ausgebautem Dachboden und Keller) *
768 m²
898.170,00 EUR
Wohnung Top 1:
Kochen/Essen: Einbauküche mit Kühlschrank mit kleinem Gefrierfach, Herd mit Backrohr, Dunstabzug,
Geschirrspüler und Waschmaschine Badezimmer: Waschtischunterschrank im Wert von gesamt EUR 1.000,00 laut Seiten 34/91 im Bewertungsgutachten.
Wohnung Top 2:
Kochen/Essen: Einbauküche mit Kühlschrank mit kleinem Gefrierfach, Herd mit
Backrohr, Dunstabzug, Geschirrspüler und Waschmaschine Badezimmer: Waschtischunterschrank
im Wert von gesamt EUR 1.000,00 laut Seiten 34/91 im Bewertungsgutachten.
Wohnung Top 3:
Kochen/Essen: Einbauküche mit Kühlschrank mit kleinem Gefrierfach, Herd mit
Backrohr, Dunstabzug, Geschirrspüler Badezimmer: Waschtischunterschrank
im Wert von gesamt EUR 900,00 laut Seiten 34/91 im Bewertungsgutachten.
Wohnung Top 4:
Kochen/Essen: eingebaute Holzküche mit Ober- und Unterschränken, Arbeitsplatte,
Spüle, Elektroherd und Backofen im Wert von gesamt EUR 500,00 laut Seiten 35/91 im Bewertungsgutachten.
3.400,00 EUR
89.817,00 EUR
449.085,00 EUR
*) Nach den Erhebungen der Sachverständigen sind die im Objekt befindlichen 4 Wohnungen nicht parifiziert und – soweit für die Sachverständige erkennbar – nicht dauerhaft bewohnt.
Eine Wohnung (Top 4) ist im ehemaligen Bauernhaus untergebracht. Drei weitere kleine Wohneinheiten wurden im Jahr 2016 im ehemaligen Stall/Tennengebäude eingebaut. Derzeit werden diese Wohneinheiten offenkundig als Ferienwohnungen genutzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seitens der Stadt Dornbirn keine diesbezügliche Widmung oder Bewilligung für die Verwendung von Ferienwohnungen vorliegt. Die Wohnungen dürfen nicht als Ferienwohnungen oder für Kurzzeitvermietungen genutzt werden (Bewertungsgutachten Seite 32).
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw
öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen (KEIN BARGELD!) und beträgt EUR 89.817,00.
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