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Dienststelle:

BG Meidling (081)

Aktenzeichen:

10 E 36/24y

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

19.11.2025

Versteigerungstermin:

am 15.01.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal D; Eingang Ruckergasse

Telefonkontakt:

01/815 80 20 DW 722

Besichtigungszeit:

16.12.2025, 15.00 - 17.00 Uhr
Der Verpflichtete sowie Dritte (Mieter und andere Nutzungsberechtigte) haben die Besichtigung der Wohnung jedem Interessierten zu gestatten bzw. zu dulden (§ 176 Abs 1 EO). Wird die Besichtigung verweigert, so kann sie mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durch kostenpflichtige zwangsweise Öffnung der Wohnung erfolgen.
Lasten:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
allfällige Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben.
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die Verpflichtete nicht abgegeben.
Anmerkungen:
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (Namenssparbuch oder Sparbuch mit Losungswort; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“) erlegt werden; Bargeld, Scheck und dergleichen sind nicht zulässig. Bei einem Einlagestand von mehr als EUR 15.000,-- können nur Namenssparbücher akzeptiert werden.
Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Gattungsvollmacht erforderlich. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft durch einen Reisepass oder einen Personalausweis oder einen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Die auf die Liegeschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch die Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Zimmer 27;
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.


Grundbuch:

01303 Gaudenzdorf

EZ:

25

Grundstücksnr.:

28

BLNr:

135, 136

Liegenschaftsadresse:

Längenfeldgasse 3-5/Schönbrunner Straße 205

PLZ/Ort:

1120 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die ggst. Liegenschaft EZ 25 besteht aus dem GST 28, ist trapezähnlich ausgestaltet, relativ eben gelegen und verfügt an der Längenfeldgasse über eine Straßenfrontlänge von rd. 85 m und an der Schönbrunner Straße über rd. 25 m. Gem. Grundbuch verfügt die ggst. Liegenschaft über eine Grundstücksfläche von 2.194 m².
Auf der ggst. Liegenschaft befindet sich ein, in den 1960er Jahren errichtetes Wohn-/ Geschäfts-haus mit insgesamt vier Stiegen, 60 Wohnungen, 8 Geschäftslokalen und 10 Garagen. Die ggst. WE-Objekte, Laden 1 Stg. I und Laden 2 Stg. I, befinden sich im Erdgeschoß des Gebäudes der Stiege I und die beiden WE-Objekte Laden 2 Stg. II (EG) und Lagerraum Stg. II (KG) befinden sich im Gebäudeteil der Stiege 2. Alle vier Stiegen verfügen über ein KG, 5 Geschoße über Niveau (EG - 4.OG und DG) und einen Personenaufzug (Tragkraft jeweils 225kg).
Der ggst. Laden 2 Stg. II befindet sich im EG an der Stiege II. Die Schaufenster sind straßenseitig (Längenfeldgasse) ausgerichtet. Der Zugang erfolgt über die Längenfeldgasse. Der Lagerraum Stg. II befindet sich im KG der Stiege II, der Zugang erfolgt hofseitig über das Stiegenhaus. Die beiden WE-Objekte Laden 2 (EG) und Lagerraum (KG) an der Stiege II sind per se zwar nicht zusammengelegt, sie verfügen aber über gemeinsame Versorgungsleitungen, da die Heizleitung des Geschäftslokals durch den Boden/die Decke in das Kellerlager gelegt wurde.
- Laden 2 Stg. II (BLNR 135): 157,54m²
- Lagerraum Stg. II (BLNR 136): 62,52m²
Das ggst. Lokal „Laden 2 Stg. II befindet sich insgesamt in durchschnittlichen-ordentlichen Er-haltungszustand; allerdings sind entsprechende Abnützungen/Verschmutzungen der Oberflächen vorhanden. Die (techn.) Ausstattung (Oberflächenmaterialen, vorhandene (lose) Verkabelungen, etc.) entsprechen nicht den Anforderungen/Vorstellungen an moderne Geschäftsräumlichkeiten. Die Lüftungs-/Klimaanlage, Ventilatoren, sämtliche Vorschaltgeräte, Verkabelungen, Beleuchtungskörper, etc. stehen im Eigentum der Mieterin. Der Lagerraum im Keller weist einen normalen bis ordentlichen Erhaltungszustand auf.
Die zu versteigernden Objekte befinden sich in einem in den 1960er Jahren errichteten Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 4 Stiegen, 60 Wohnungen, 8 Geschäftslokalen und 10 Garagen. Alle vier Stiegen verfügen über ein Kellergeschoß, 5 Geschoße über Niveau (EG - 4.OG und DG) und einem Personenaufzug (Tragkraft jeweils 225kg).
Der Laden 2 (BLNr.: 135) befindet sich im EG an der Stiege II. Die Schaufenster sind straßenseitig zu Längenfeldgasse ausgerichtet. Der Zugang erfolgt über die Längenfeldgasse. Der Lagerraum (BLNr.: 136) befindet sich im KG der Stiege II, der Zugang erfolgt hofseitig über das Stiegenhaus. Die Objekte sind per se nicht zusammengelegt, verfügen aber über gemeinsame Versorgungsleitungen, da die Heizleitung des Geschäftslokals durch den Boden/die Decke in das Kellerlager gelegt wurde. Die Fläche des Laden beträgt 157,54m², jene des Lagerraums 62,52m² auf.
Die Objekte bestehen aus einem Lokalraum, Küche, Vorraum, WC und Lagerraum. Die Räumlichkeiten des Geschäftslokals befinden sich in einem durchschnittlich-ordentlichen Erhaltungszustand. Die Oberflächenmaterialien sind entsprechend abgenutzt und entsprechen nicht den Anforderungen an moderne Geschäftsräumlichkeiten. Der Lagerraum befindet sich in einem normalen bis ordentlichen Erhaltungszustand.
Abweichend vom Baukonsens Entfernung der Tür, Türzarge und nichttragender Wand zwischen Verkaufsraum und Vorraum,
Schaffung eines Durchgangs
Entfernung der Tür, Türzarge zwischen dem Durchgang zum Lager und dem Serviceraum,
Schaffung eines Durchgangs
Durchbruch in der neugeschaffenen Wand zwischen Verkaufs- und Schauraum, Schaffung eines
Durchgangs.
Die zu versteigernden Objekte sind gemeinsam unbefristet vermietet. Der Mietzins beträgt aktuell € 1.519,16 (Kaution € 7.060,-).
Die monatlichen Gesamtkosten betragen netto € 1.998,77 und setzen sich zusammen aus:
Betriebskosten € 1.135,75
Reparaturrücklage € 353,31
Sanierungsdarlehen € 495,79
Hausbesorger-Rücklage € 13,92
Es bestehen keine Abgabenrückstände.
Der Stand der Reparaturrücklage beträgt per 26.06.2024 rd. € 40.485,-.
Für eine thermische Teilsanierung des Objekts wurde im Mai 2015 ein Kredit aufgenommen. Dieses Sanierungsdarlehen ist grundbücherlich nicht sichergestellt, hingegen das Guthaben aus der Rücklage verpfändet. Es besteht eine „Überbindungsklausel“, wonach die bestehende
Gemeinschaftsverpflichtung auf Rechtsnachfolger übertragen wird. Der auf das zu versteigernde Objekt entfallende Anteil beträgt per 09.01.2025 € 35.443,25.
Nach Auskunft der Hausverwaltung wurden in den Jahren 2021 – 2023 diverse Kaminsanierungen, Spenglerarbeiten, Instandsetzung der Blitzschutz und Erdungsanlage, sowie Erneuerungen der Aufzüge der Stiegen 1 und 3 und Asphaltausbesserungsarbeiten durchgeführt.
Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag 24.06.2024 erstellt wurde.

Grundstücksgröße:

2.194 m²

Objektgröße:

220,06 m²


Schätzwert:

304.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

30.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

260.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Dr. W. W. Donath Immobilienverwaltungs GmbH, 1020 Wien, Austria Campus 6, Jakov-Lind-Straße 4/Stg, 2./3.OG, Tel. 01/587 15 81, E-mail: donath@donath.at
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Beim Bezirksgericht Meidling sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile könne nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Geschäftslokal 1-2/St I (15.01.2026 10:30)

1120 Wien, Längenfeldgasse 3-5/Schönbrunner Straße 205

Versteigerung Geschäft 2/Lagerraum St II (15.01.2026 11:00)

1120 Wien, Längenfeldgasse 3-5/Schönbrunner Straße 205

Ausdruck vom: 01.12.2025 19:44:42 MEZ