Versteigerung - Objekt 1
9 E 3/24i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
04.11.2024
am 13.01.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Wolfsberg, Verhandlungssaal 1, 1.Stock
04352/4101-22
Montag und Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr
77206 Gemmersdorf
369
266/2
3
Gemmersdorf 2
9421 Eitweg
Mietshaus
Das gegenständliche Wohn- und Geschäftsgebäude inkludiert ein Gasthaus, einen Friseursalon und im Obergeschoss zwei Wohnungen. Das Gebäude befindet sich im Ortszentrum von Gemmersdorf direkt an der Gemmersdorfer Landesstraße L140. Der Zugang zum Gasthaus und auch der separate Eingang zum Friseursalon sind entlang der Straßenseite über den asphaltierten Parkplatz angelegt. Das dreigeschossige Objekt wurde baurechtlich im Jahre 1968 bewilligt und der 1. Abschnitt mit ca. 18 m Länge errichtet. Der Zubau an der Südseite wurde erst 1991 hergestellt. Das gänzlich unterkellerte Gebäude weist nunmehr eine Gesamtlänge von rund 25,60 m und eine Hausbreite an der Nordseite von rund 11,05 m und an der Südseite von rund 13,00 m auf. An der Westseite ist im OG für die Wohnungserweiterung zudem noch ein Erkeranbau in Holzkonstruktionsbauweise vor 25-30 Jahren konsenslos hergestellt worden. Dieser Anbau beim Altbestand weist die Grundrissabmessungen von rund 5,8 m x 4,20 m auf, wobei ein Teil eingehaust und als Esszimmer und ein Teil als offener Balkon genutzt wird.
Im Erdgeschoss (EG) des Altbaus sind die inzwischen leerstehenden Gasträume mit rund 145 m² Nutzfläche untergebracht. Der südliche EG-Zubauteil mit rund 90 m² wird seit 1997 als Friseursalon genutzt. Die Innenräume dazu wurden etwas umgebaut.
Im Obergeschoss (OG) sind zwei Wohnungen untergebracht, wobei die südliche mit rund 65 m² über den südlichen Seiteneingang gemeinsam mit dem Friseursalon mit einer eigenen Stiege samt Treppenlift erschlossen wird. An der Südwestecke besitzt die Wohnung Süd einen Balkon. Die nordseitige Mietwohnung hat einen gemeinsamen Zugang über den Flur des Gasthauses zum offenen Stiegenhaus und besitzt eine Wohnnutzfläche von ca. 145 m².
Der Zugang zum Keller erfolgt entweder von außen über die freistehende KG-Hofseite oder über den alten Stiegenabgang vom Vorraum der Gasthausküche. Das Gebäude ist samt dem südlichen Anbau unterkellert, wobei die Kellerräume hauptsächlich für Abstellzwecke verwendet werden. Im südlichen KG-Zubau ist die im Jahre 2011 installierte, zentrale Pellets-Heizungsanlage untergebracht.
Das zweigeschossige Nebengebäude befindet sich hofseitig an der Südwestseite des Areals. Das ehemalige Wirtschaftsgebäude weist die Außenabmessungen von rund 7,8 m x ca. 9,5 m auf. Das Untergeschoss mit den alten Stallräumen war offensichtlich bereits ein Altbestand.
Im Erdgeschoss des 1966 errichteten Gebäudes sind zwei Garagenboxen samt Abstellraum vorhanden. Das baufällige Nebengebäude ist mit einem steilen Satteldach versehen und noch mit den alten Betondachziegeln eingedeckt.
3.895 m²
445,00 m²
300.000,00 EUR
zentrale Pellets-Anlage im Keller des Objektes mit 500 l Warmwasserboiler, Heizkessel Windhager BWE600, Baujahr 2011, Nennheizleistung 60 kW, Pelletslager ca. 14 t
10.000,00 EUR
30.000,00 EUR
150.000,00 EUR
Nachdem es sich gegenständlich um ein gewerblich genutztes Gasthaus und einen Friseursalon sowie um zwei Mietwohnungen handelt, wurde der Verkehrswert nur aus dem Ertragswert ermittelt. Die nicht vermessenen Nutzflächen ergeben sich einerseits aus den Mietverträgen bzw. aus den Bauplänen 1991 und 1966 und anderseits werden diese für den Altbau aus der vermessenen BGF mit 25% Abzug für die Wände etc. vom SV vereinfacht rückgerechnet.
Zu berücksichtigen war gegenständlich der rückgestaute Reparaturbedarf beim Altbau. Für die Wiedervermietung des Gasthauses ist eine Sanierung dringend notwendig. Diese Sanierungskosten wurden vom SV überschlägig mit netto € 48.000,- eingeschätzt und vom Ertragswert in Abzug gebracht.
Der Barwert des Wohnungsrechtes C-LNr 6 von Frau Elfriede Knauder, geboren 05.04.1942, für die südseitige OG-Wohnung beträgt rund € 36.000,--. Dieser Wert wurde im Verkehrswert nicht berücksichtigt.
Es liegt kein Energieausweis für das Wohn- und Gasthaus und auch kein Bestandsplan vom Gebäude auf. Die Zu- und Umbauten am Gebäude wurden teilweise konsenslos vorgenommen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht keine Mitteilung gemacht, wonach sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.