Versteigerung - Einheit B
9 E 21/24b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.05.2025
am 24.09.2025 um 10:15 Uhr
Bezirksgericht Krems/Donau, Erdgeschoß, Saal E
02732/809 393 502, Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Verpflichtete sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaften und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin beim Bezirksgericht beantragt werden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Zu der genannten Liegenschaft gehört kein Zubehör. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt 10 % vom Schätzwert und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Ediktsdatei eine Langfassung des Schätzungsgutachtens zu finden ist. (§ 170 Z 7 EO n.F.).
12172 Thallern
558
3 (Hälfteanteil)
3511 Thallern
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Lage: Nördlich von Oberfucha gelegen
Wegerschließung: Kein direkter Anschluss an das öffentliche Gut, keine Rechtsunsicherheiten betreffend Zufahrt bekannt
Grundstücksform: Quadratisch
Lage am Hang: Mittelhang
Exposition: Nord
Längsneigung: Ca. 5 bis 10 %
Querneigung: 5 bis 10 %
Boden: Untypischer Boden, tiefgründig, Quelle: eBod: https://bodenkarte.at/#/center
Aktuelle Nutzung: Weingarten
Zustand der Kultur: Hochkultur, gepflegte Anlage; ca. 5 Jahre alt
Grenzen: In der Natur teilweise erkennbar
Bestandrechte: Befristet verpachtet
Anmerkungen: im Norden und Süden kleiner Böschungsanteil
12.000,00 EUR
kein Zubehör
1.200,00 EUR
6.000,00 EUR
~ Fehlender Anschluss an das öffentliche Gut
Der Weingarten EZ 558 GstNr. 375 KG 12172 Thallern hat keinen direkten Anschluss an das öffentliche Gut. Betreffend die Zufahrt sind keine Rechtsunsicherheiten bekannt bzw. dem gefertigten Sachverständigen keine mitgeteilt worden. Demnach wurde vorliegender Bewertung unterstellt, dass betreffend die Zufahrten zu diesem Weingarten keine Rechtsunsicherheiten bestünden. Sollte dies nicht zutreffen, so könnte sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern
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Beachten Sie bitten die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Grundlagen detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar)
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
3511 Höbenbach, Ortsstraße 34
3511 Höbenbach
3511 Thallern