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Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 23/24s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

25.09.2025

Versteigerungstermin:

am 06.11.2025 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss

Telefonkontakt:

04762/4822-07

Besichtigungszeit:

Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden. (Wenn erfolglos versucht, ist über rechtzeitigen schriftlichen Antrag ein gerichtlicher Besichtigungstermin möglich.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo. bis Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau bzw. siehe Kurz- und Langgutachten

Sonstiges:

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.


Grundbuch:

73210 Obermillstatt

EZ:

52

Grundstücksnr.:

KG 73208 Matzelsdorf
742
KG 73210 Obermillstatt
.78/1; .107; 192; 193; 196; 202; 203; 204; 207/2; 223/3; 226/1; 227; 229; 230/4; 301; 302; 303; 304; 316; 317/1; 317/2; 321; 322/1; 322/3; 420; 488; 1194/2

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Lammersdorf 5

PLZ/Ort:

9872 Millstatt


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft mit Hofstelle und diversen landwirtschaftlichen Gebäuden, LN, Wald und Agraranteilen (Grst.Nr. 73208 Matzelsdorf: 742; 73210 Obermillstatt: .78/1, .107, 192, 193, 196, 202, 203, 204, 207/2, 223/3, 226/1, 227, 229, 230/4, 301, 302, 303, 304, 316, 317/1, 317/2, 321, 322/1, 322/3, 420, 488, 1194/2).
Grundstücksgröße: 133.379 m2
Widmung: „Bauland Dorfgebiet, Grünland – für die land- und forstwirtschaft bestimmten Fläche, Ödland“ (für alle anderen Grundstücke)
Adresse: Lammersdorf 5, 9872 Millstatt

Grundstücksgröße:

133.379 m²


Schätzwert:

1.785.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Das Zubehör hat einen Wert von insgesamt EUR 363.300,00. Die genaue Aufstellung des Zubehörs ist im Gutachten und in der ON 31 ersichtlich; die vorgenommen Ergänzung in der ON 25.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

363.300,00 EUR

Vadium:

214.880,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.074.400,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Schätzwert unter Berücksichtigung des Wohnrechts nach C-LNr 6: € 1.785.500
-Rechte und Lasten:
Die eingetragenen Pfandrechte und Dienstbarkeiten (C-LNr 3, 4) haben auf den Verkehrswert der Liegenschaft keinen Einfluss.
Peter Kofler ist bereits verstorben (C-LNr 6, 7 und 8).
Das Wohnrecht betreffend Elisabeth Maurel (C-LNr 6) wird mit EUR 14.500,00 bewertet und geht dem einverleibten Pfandrecht der betreibenden Partei Ines Schönhart C-LNr 15 und allen eingetragenene Pfandrechten vor. Es wurde beim Schätzwert berücksichtigt. Ein Ersteher hat die Belastung C-LNr 6 gemäß §§ 143, 200 EO ohne Anrechung auf das Meistbot zu übernehmen.
Summe der Agraranteile: EUR 91.000 (Näheres siehe Gutachten, Seite 53 ff).
-Bestandsverhältnisse: Die Liegenschaft und das Zubehör sind verpachtet an Matthias Schönhart. Pachtvertrag vom 13.07.2021 (Näheres siehe Anhang im Gutachten).
-Zubehör: Das Zubehör hat einen Wert von insgesamt EUR 363.300,00 Die genaue Aufstellung des Zubehörs ist im Gutachten und in der ON 31 ersichtlich; die vorgenommen Ergänzung in der ON 25.
-Abgabenrückstände: ---
-Sämtliche Details siehe Kurz- und Langgutachten
ALLGEMEINE HINWEISE:
- Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Ausdruck vom: 30.09.2025 02:16:33 MESZ