zur Navigation
Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Neulengbach (197)

Aktenzeichen:

2 E 19/25g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

11.08.2026

Versteigerungstermin:

am 06.10.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neulengbach, Hauptplatz 2, 3040 Neulengbach, Verhandlungssaal 2, Erdgeschoß

Telefonkontakt:

02772 52581 13

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Originalgutachten kann werktags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Neulengbach eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Eine detaillierte Beschreibung ist dem veröffentlichten Langgutachten zu entnehmen.

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen. Mit Beschluss vom 16.06.2026 wurden die Versteigerungsbedingungen dahingehend geändert, dass das geringste Gebot EUR 135.000,-- beträgt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit dinglicher Wirkung) Rechte/Lasten: außerbücherlich.
- Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten: Entsprechend der schriftlichen Auskunft einer Vertreterin Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten (E-Mail vom 11.03.2026) waren zum 11.03.2026 offene Vorschreibungen für Grundsteuer, Wasser, Kanal, Müllgebühr und Seuchenvorsage inkl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen in der Höhe von gesamte 1.023,19 vorhanden. Eine Aufstellung befindet sich unter Punkt 5. Anhang.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.


Grundbuch:

19749 Sichelbach

EZ:

25

BLNr:

7

Liegenschaftsadresse:

Sichelbach Nr. 25

PLZ/Ort:

3062 Sichelbach


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Bei gegenständlicher Liegenschaft handelt es sich um ein Wohnhaus und eine angebaute Garage.
Das Wohnhaus ist tlw. unterkellert und besteht aus einem Erdgeschoß. Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut.
Die räumliche Aufteilung der Zimmer stimmt nur teilweise mit den übergebenen Planunterlagen überein (es wurde ein Skizze des Grundrisses angefertigt).
Im Kellergeschoß bestehen ein kleiner Vorraum, eine kleine Waschküche, ein Technikraum und ein Kellerraum.
Im Erdgeschoß sind ein Vorraum, ein Badezimmer, eine Küche, zwei Zimmer, ein WC und ein großer Wohnraum vorhanden. Der kleine Innenhof im Süden ist von einem Zimmer aus erreichbar. Der kleine, westseitig des Hauses gelegene Vorplatz ist vom großen Wohnraum aus erreichbar.
Die Räumlichkeiten im Erdgeschoß gegenständlichen Wohnhauses und die angebaute Garage befinden sich weitgehend in einem guten bzw. sehr guten Erhaltungszustand. Im Kellergeschoß und im Dachraum sind jedoch diverse Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten erforderlich.
о Stromanschluss gegeben
о Wasserversorgung: angeschlossen an das öffentliche
Wasserversorgungsnetz
о Abwasserentsorgung: angeschlossen an das öffentliche
Kanalsystem
Baubewilligung: - Errichtung: Altbestand, keine Unterlagen
seitens der Gemeinde übergeben; Zubau: GZ BAU 145/83
vom 24.05.1983
Benützungsbewilligung: - Errichtung: Altbestand, keine
Unterlagen seitens der Gemeinde übergeben, - Zubau: GZ
456/1993 vom 31.01.1994
Widmung: Widmung: Bauland-Agrargebiet (BA)
Bebauungsvorschriften:
Bebauungsdichte: -
Bebauungsweise: offen
Bebauungshöhe: I, II
Bestandsverhältnisse: Zum Bewertungsstichtag war
gegenständliches Objekt leerstehend, es
wurden keine Bestandrechte bekannt gegeben.


Schätzwert:

168.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche, ca. 10 Jahre alt, mit Kunststoff-Korpus, Kunststoffladen und kunststoffbeschichteter Arbeitsplatte, mehrere Hängekästchen und zwei Hochschränke vorhanden, mit deutlichen Gebrauchsspuren.
Geräte: Tiefkühlschrank, Kühlschrank, vierflammiges Ceranfeld, Dunstabzug (Oranier) und Backrohr (Ignis).

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

500,00 EUR

Vadium:

16.850,00 EUR

Geringstes Gebot:

135.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

~ Flächenangaben, Nutzflächen
Für die Zwecke der Erarbeitung gegenständlichen Gutachtens wurden die Längen- und Flächenangaben des Objektes aus dem vom Bauamt der Marktgemeinde Kirchstetten übermittelten, nachfolgend angeführten Bauplänen ungeprüft entnommen:
• Errichtung des Zubaus und Abstellraum, April 1983, Baubewilligung BAU 145/1983
• Errichtung Zubau Garage, April 1979, Baubewilligung GZ BAU 138/1979
Für die Richtigkeit der Längen- und Flächenmaße dieser Baupläne kann vom Autor keine Haftung übernommen werden.
Weiters hat der fertigende Sachverständige anlässlich der Befundaufnahme eine ergänzende, für die Genauigkeitsanforderungen der Bewertung ausreichende Vermessung des Kellergeschosses durchgeführt. Dies deshalb, weil für das Kellergeschoß keine Planunterlagen vorgelegt wurden. Diese ergänzende Vermessung wurde der vorliegenden Bewertung zugrunde gelegt.
-------------------------------------
~ Bestandverhältnisse
Anlässlich der Befundaufnahme wurde festgestellt, dass das gegenständliche Wohnhaus offensichtlich nicht bewohnt ist. Bei einer telefonischen Nachfrage des fertigenden Sachverständigen bei der Sekretärin der verpflichteten Partei, Frau Arabella Reiter, hat diese angegeben, dass betreffend gegenständliche Liegenschaft keine Bestandsverhältnisse bestehen würden.
Demnach wurde vorliegender Bewertung unterstellt, dass gegenständliche Liegenschaft zum Bewertungsstichtag bestandfrei gewesen sei. Sollte sich diese Annahme als unzutreffend erweisen, könnte sich der ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
-------------------------------------
~ allenfalls fehlende Benützungsbewilligung
Betreffend den Zubau der Garage wurde dem fertigenden Sachverständigen vom Bauamt der Marktgemeinde Kirchstetten keine Benützungsbewilligung übergeben. Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass eine allenfalls erforderliche nachträgliche Erwirkung einer Benützungsbewilligung ohne größeren Kostenaufwand möglich wäre. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
-------------------------------------
~ Sanierungskosten
Die erforderlichen Kosten für div. Sanierungen wurden für vorliegendes Gutachten pauschal, ohne detaillierte Kalkulation angesetzt. Dies deshalb, weil ein präsumtiver Käufer gegenständlicher Liegenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit bei seinen Kaufpreisüberlegungen in ähnlicher Weise vorgehen würde. Der gefertigte Sachverständige kann demnach für die Höhe der Sanierungskosten, welche tatsächlich anfallen werden, keine Haftung übernehmen.
-------------------------------------
Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in der die bewertungsrelevanten Merkmale detailliert beschrieben sind (als PDF abrufbar).


Foto(s):

Fotodok1 (428 KB) Fotodok2 (333 KB) Fotodok3 (354 KB) Fotodok4 (530 KB) Fotodok5 (153 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Einfamilienhaus (06.10.2026 10:30)

3062 Sichelbach, Sichelbach Nr. 25


Bekannt gemacht am 11.8.2026

Sonstiges Edikt

"Beschreibung (WE)" von Bei gegenständlicher Liegenschaft handelt es sich um ein Wohnhaus und eine angebaute Garage. , Das Wohnhaus ist tlw. unterkellert und besteht aus einem Erdgeschoß. Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut., Die räumliche Aufteilung der Zimmer stimmt nur teilweise mit den übergebenen Planunterlagen überein (es wurde ein Skizze des Grundrisses angefertigt)., Im Kellergeschoß bestehen ein kleiner Vorraum, eine kleine Waschküche, ein Technikraum und ein Kellerraum., Im Erdgeschoß sind ein Vorraum, ein Badezimmer, eine Küche, zwei Zimmer, ein WC und ein großer Wohnraum vorhanden. Der kleine Innenhof im Süden ist von einem Zimmer aus erreichbar. Der kleine, westseitig des Hauses gelegene Vorplatz ist vom großen Wohnraum aus erreichbar., Die Räumlichkeiten im Erdgeschoß gegenständlichen Wohnhauses und die angebaute Garage befinden sich weitgehend in einem guten bzw. sehr guten Erhaltungszustand. Im Kellergeschoß und im Dachraum sind jedoch diverse Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten erforderlich. auf Bei gegenständlicher Liegenschaft handelt es sich um ein Wohnhaus und eine angebaute Garage. , Das Wohnhaus ist tlw. unterkellert und besteht aus einem Erdgeschoß. Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut., Die räumliche Aufteilung der Zimmer stimmt nur teilweise mit den übergebenen Planunterlagen überein (es wurde ein Skizze des Grundrisses angefertigt)., Im Kellergeschoß bestehen ein kleiner Vorraum, eine kleine Waschküche, ein Technikraum und ein Kellerraum., Im Erdgeschoß sind ein Vorraum, ein Badezimmer, eine Küche, zwei Zimmer, ein WC und ein großer Wohnraum vorhanden. Der kleine Innenhof im Süden ist von einem Zimmer aus erreichbar. Der kleine, westseitig des Hauses gelegene Vorplatz ist vom großen Wohnraum aus erreichbar., Die Räumlichkeiten im Erdgeschoß gegenständlichen Wohnhauses und die angebaute Garage befinden sich weitgehend in einem guten bzw. sehr guten Erhaltungszustand. Im Kellergeschoß und im Dachraum sind jedoch diverse Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten erforderlich. , о Stromanschluss gegeben, о Wasserversorgung: angeschlossen an das öffentliche, Wasserversorgungsnetz, о Abwasserentsorgung: angeschlossen an das öffentliche, Kanalsystem, Baubewilligung: - Errichtung: Altbestand, keine Unterlagen, seitens der Gemeinde übergeben; Zubau: GZ BAU 145/83, vom 24.05.1983, Benützungsbewilligung: - Errichtung: Altbestand, keine, Unterlagen seitens der Gemeinde übergeben, - Zubau: GZ, 456/1993 vom 31.01.1994, Widmung: Widmung: Bauland-Agrargebiet (BA), Bebauungsvorschriften:, Bebauungsdichte: -, Bebauungsweise: offen, Bebauungshöhe: I, II, Bestandsverhältnisse: Zum Bewertungsstichtag war, gegenständliches Objekt leerstehend, es, wurden keine Bestandrechte bekannt gegeben. geändert.


Ausdruck vom: 17.08.2026 04:20:01 MESZ