Versteigerung - Reihenhaus inkl. 2 Stpl. (WEG)
5 E 45/24i
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
03.09.2025
am 09.12.2025 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock
Zubehör: Sanitäranlagen und Küche laut Gutachten
Der Verpflichteten ist die Entfernung des Zubehörs untersagt.
Die Wohnungseigentumsobjekte Grundbuch 04113 Unterwaltersdorf, EZ 376, BLNrn. 41,42
und 43, werden nur gemeinsam ausgeboten, weil sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die
Wohnungseigentumsobjekte sind bis 30.6.2029 befristet vermietet.
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3
WEG),
• die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem
gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
04113 Unterwaltersdorf
376
660/1
41,42,43
Brodersdorfer Straße 52
2442 Ebreichsdorf
Reihenhaus
Die bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentums-Objekte Reihenhaus Top 3 (B-LNR. 41), KFZ-Stellplatz 5 (B-LNR. 42) und KFZ-Stellplatz 6 (B-LNR. 43) befinden sich an der Brodersdorfer Straße 52 in 2442 Ebreichsdorf und sind zugehörig der Liegenschaft mit dem Grundbuchskörper der Katastralgemeinde KG 04113 Unterwaltersdorf mit der Einlagezahl EZ 376 und dem Grundstück mit der Grundstücksnummer Gst-Nr. 660/1 mit einer Grundstücksfläche von 1.641 m².
Die WEG-Objekte stehen im Eigentum der SKORA Immobilien GmbH (FN 477489s) mit der B-LNR 41, 42 und 43 und den Anteilen 181/1026, 5/513 und 1/114.
Der Baukörper wurde im Jahr 2015 in Massivbauweise erbaut. Der Bescheid mit der Baubewilligung für die Errichtung einer Reihenhausanlage wurde am 31.10.2014 von der Stadtgemeinde Ebreichsdorf ausgestellt und am 09.08.2019 wurde von der Stadtgemeinde Ebreichsdorf die Bestätigung der Teil-Fertigstellung für das WEG-Objekt Reihenhaus Top 3 ausgestellt.
Das Reihenhaus liegt mittig in der Reihenhausanlage und besteht aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoß und einem Obergeschoß. Die Gesamtwohnnutzfläche (EG & OG) des Reihenhauses beträgt 113,00 m² (gemäß Nutzwertgutachten 19.11.2015). Dem Reihenhaus zugehörig sind die überdachten KFZ-Stellplätze 5 und 6, die straßenseitig nordöstlich des Reihenhauses unter dem Carport situiert sind.
Insgesamt befindet sich das Gebäude augenscheinlich in einem sehr guten Bau- und Erhaltungszustand. Es konnten keine offensichtlichen Baumängel oder -schäden festgestellt werden.
Aktuell sind die WEG-Objekte bis 30.06.2029 befristet vermietet.
1.641 m²
113,00 m²
336.600,00 EUR
Sanitäranlagen & Küche
7.600,00 EUR
33.660,00 EUR
168.300,00 EUR