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Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

25 E 1265/25p

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

13.04.2026

Versteigerungstermin:

am 03.06.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock

Telefonkontakt:

+43 5 76014 3486 08, -31

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 27.05.2026. 09.00 Uhr , statt .

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.

Sonstiges:

Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnung Top-Nr. 10 in EZl 6614) und Partie B (Tiefgarageneinstellplatz in EZl 6617) werden ausschließlich gemeinsam und zwar zum geringsten Gebot von EUR 162.5 00,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).


Grundbuch:

92005 Lustenau

EZ:

6614

Grundstücksnr.:

3354/4, Baufläche (Gebäude), Gärten, Sonstige (Straßenverkehrsanlagen), Rotkreuzstraße 14b

BLNr:

25, 50/317 Anteile

Liegenschaftsadresse:

Rotkreuzstraße 14b

PLZ/Ort:

6890 Lustenau


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Im 3. Obergeschoss [Dachgeschoss] des in Lustenau, Rotkreuzstraße 14 b, gelegenen Mehrfamilienwohnhauses befindliche Wohnung Top 10 mit insgesamt ca. 153,97 m² Nutzfläche sowie Balkon 1 und Balkon 2 mit insgesamt 19,10 m² und einem Kellerabteil* mit 9,35 m² sowie einem freistehenden Kfz-Abstellplatz
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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Nach den Erhebungen des Sachverständigen erfolgte die Zuordnung des Kellerabteiles und des freistehenden Autoeinstellplatzes nur nach der Aussage der verpflichteten Partei. Aus dem Msch-Akt 3167/1980 sind weder Größen der Wohnung noch Zuordnung von Kellerabteil und Kfz-Abstellplatz ersichtlich (SV-Gutachtensergänzung vom 23.9.2025, ON 9). Der Zeitwert des Kellerabteils wurde vom Sachverständigen mit EUR 12.155,00 und der Zeitwert des Kfz-Abstellplatzes mit EUR 7.500,00 angesetzt. Sowohl das Kellerabteil wie auch der Kfz-Abstellplatz wurden vom Sachverständigen bei der Bemessung des Verkehrswertes der Wohnung Top W 10 berücksichtigt. Allfällige damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten bleiben einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten.

Grundstücksgröße:

1.315 m²

Objektgröße:

283,00 m²


Schätzwert:

325.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

32.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

162.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen (KEIN BARGELD!)
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug
aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
_________________________________________________________________________________________________________________________Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung Top W10 (03.06.2026 09:30)

6890 Lustenau, Rotkreuzstraße 14b

Ausdruck vom: 20.04.2026 14:30:51 MESZ