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Dienststelle:

BG Lienz (850)

Aktenzeichen:

30 E 13/25a

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

26.03.2026

Versteigerungstermin:

am 11.05.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock

Telefonkontakt:

05 76014 3468

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden bzw. Schätzungsgutachten können beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.

Sonstiges:

Zur Versteigerung gelangt lediglich der 1/9-Anteil (BLNR.6) der unten angeführten Liegenschaft.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot vom Ersteher zu übernehmen sind die Dienstbarkeiten CLNR. 1,3,6,12,13,14 und 15.


Grundbuch:

85201 Abfaltersbach

EZ:

21

Grundstücksnr.:

78/77, 78/78, 78/106, .125, 269/1, 269/2, 295/2, 295/3, 296, 371/6, 378, 460/1, 462, 465, 568, 571, 635, 664/39, 664/59, 664/109, 664/119, 664/143, 664/179, 664/180, 664/220, 664/231, 844, 845, 891

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Abfaltersbach 43

PLZ/Ort:

9913 Abfaltersbach


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Landwirtschaftliches Wohngebäude mit Stadelebene. Historischer Baubestand mit Um- und Zubauten, zeitgemäßer Funktion und Bauweise um das Jahr 2000.
Wirtschaftsgebäude Läberhof, Mutterkuhlaufstall. Baujahr 2015 nach Richtlinien der EU für Tierhaltung. Für 12 Mutterkühe mit Kälbern, Jungrindern und Stier.
1/9 Anteil des Dauergrünlandbetriebes mit 4,23 ha. Landwirtschaftliche Nutzfläche 11,69 ha Eigenwald.

Grundstücksgröße:

163.889 m²


Schätzwert:

142.278,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

14.227,80 EUR

Geringstes Gebot:

71.139,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 18.04.2026 16:53:25 MESZ