Versteigerung - Einfamilienhaus
88 E 40/24v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
16.07.2025
am 13.08.2025 um 11:00 Uhr
Gerichtsgasse 6, 1210 Wien, 1.Stock Altbau, Saal C
01 277 70 307 917 oder 918
6.8.2025 in der Zeit von 15 Uhr bis 16 Uhr,
1210 Wien, Friedstraße 27A
Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 88 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2108, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.
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Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
01603 Donaufeld
1124
1932
5
Friedstraße 27A
1210 Wien
Einfamilienhaus
Das Einfamilienhaus wurde um das Jahr 1990 fertiggestellt und besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss. Nordseitig ist dem Gebäude eine Garage mit zwei PKW-Stellplätzen angebaut.
Das Kellergeschoss besteht aus einem Vorraum mit dem Stiegenhaus, einem weiteren Vorraum, dem Heizraum, einem Tankraum und zwei Kellerräumen. Die Raumhöhe im Kellergeschoss beträgt rund 2,40m.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem Flur, einem WC, einem Bad, einem Abstellraum, einer Küche, einem Essplatz und Wohnzimmer und einem Zimmer. Dem Wohnzimmer ist westseitig eine überdachte Terrasse vorgelagert. Die Raumhöhe im Erdgeschoss beträgt rund 2,75m.
Im Obergeschoss befinden sich ein Vorraum, ein Flur, ein WC, ein Bad, ein Abstellraum, drei Zimmer und ein Schrankraum. Die Raumhöhe im Dachgeschoss beträgt rund 2,80m.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Walmdach mit Eternitplatteneindeckung ausgeführt. Die Fassade ist verputzt, die Belichtung der Räume erfolgt durch Kunststoff/Alufenster mit Außenrollladen. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine ölbefeuerte Hauszentralheizungsanlage im Kellergeschoss.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Im Garten befindet sich eine Gartenhütte aus Holz.
Das Wohnhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Das Wohnhaus befindet sich in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
473 m²
174,00 m²
1.250.000,00 EUR
Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.
0,00 EUR
125.000,00 EUR
625.000,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder eine sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Ungültige Vereinbarungen:
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Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.