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Dienststelle:

BG Josefstadt (028)

Aktenzeichen:

22 E 72/24z

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

29.09.2025

Versteigerungstermin:

am 14.01.2026 um 12:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal A, BG Josefstadt

Telefonkontakt:

01 40177 309000

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Nach Terminvereinbarung unter 01 40177/309000, im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Grundbuch:

01010 Neubau

EZ:

1189

BLNr:

2 und 4

Liegenschaftsadresse:

Seidengasse 12 ident Zieglergasse 27

PLZ/Ort:

1070 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Wohnungseigentumsobjekt an Tankstelle in 1070 Wien,
Seidengasse 12 ident mit Zieglergasse 7; siebengeschoßige Wohnhausanlage aus Bj 1966 mit ausgebautem Dachgeschoss, bestehend aus drei Stiegen des Bautyps „sozial- und gemeinnütziger Wohnbau – Baulückenbebauungen“; Haus in durchschnittlichem Erhaltungszustand zentrale Lage mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr; Parkraumbewirtschaftung
gemeinsame Versteigerung von
10500/109520 Anteilen, BLNr. 2 verbunden mit WE an Tankstelle II St II und 1740/109520 Anteilen, BLNr 4 verbunden mit WE an W Nr 1a St I
Aufteilung der Objekte: Tankstelle, Abstellraum 1,
Garderobe, Waschraum 1 mit WC, Lagerraum, Waschraum 2 mit WC, Verkaufsraum, Abstellraum 2, Ölraum, Servicebox/Waschanlage, Lager; 2 Müllräume (lt Verpfl. allgemeine Teile)
Die Objekte werden zum Betrieb einer Tankstelle genutzt
und sind im Erdgeschoss situiert; Beheizung erfolgt
mittels einer Hauszentralheizung (Fernwärme); BLNr 2
verfügt über einen Strom-, Wasser- und Kanalanschluss;
Erhaltungszustand beider Objekte einfach und zweckdienlich.
Lt. Nutzwertgutachten beträgt die Fläche der Tankstelle
859,18 m² und des Geschäftslokals
62,86 m²; Verbindung der Objekte durch Türdurchbruch
Objekt ist seit 03/2022 gemeinsam auf unbestimmte Zeit
vermietet (Mietvertrag nicht unterschrieben);
3 Monatsmieten Kaution
Wohnbeiträge gesamt 2.078,89 € brutto für BLNR 2 und
456,95 € brutto für BLNR 4 (Stand 01/2025).
Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten und die
darin befindlichen Unterlagen hingewiesen!

Grundstücksgröße:

1.278 m²

Objektgröße:

922,04 m²


Schätzwert:

341.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

34.100,00 EUR

Geringstes Gebot:

272.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO).
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und
Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen.
Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
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Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als BLNR 2 und BLNR 4 gemeinsam versteigert werden und das geringste Gebot mit 4/5 des Schätzwerts festgesetzt wurde.
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An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der angeschlossenen (umseitigen) Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Langfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
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VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Tankstelle

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Ausdruck vom: 30.09.2025 02:32:58 MESZ