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Dienststelle:

BG Josefstadt ()

Aktenzeichen:

22 E 72/24z

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils


Grundbuch:

01010 Neubau

EZ:

1189

BLNr:

2 und 4

Adresse:

Seidengasse 12 ident Zieglergasse 27

PLZ/Ort:

1070 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständlichen Objekte werden zum Betrieb einer Tankstelle genutzt und sind im Erdgeschoss der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft situiert. Die Zufahrt zur Tankstelle erfolgt über die Seidengasse, wo sich über die gesamte Länge ein Betonsockel mit Säulen als Abgrenzung zum Gehsteig befindet. Über den Tanksäulenbereich werden die der Tankstelle zugeordneten Müllräume, die WC-Räume, die Garderobe, der Abstellraum 1, ein Lagerraum, der Verkaufsraum sowie die Servicebox und der als Waschanlage gewidmete Bereich erschlossen. Über den Verkaufsraum wird ein Abstellraum 2 erreicht. Der als Waschanlage gewidmete Bereich führt über eine einflügelige Tür zum bewertungsgegenständlichen Top 1a St I, das als Reifenlager genutzt wird und über einen separaten straßenseitigen Zugang von der Zieglergasse verfügt.
Im straßenabgewandten Bereich der Tankstelle sind 10 befestigte Stellplätze vorhanden, die laut Aussage des Verpflichteten von der Tankstelle separat vermietet werden.
Laut Aussage des Verpflichteten im Rahmen der Befundaufnahme wären die beiden Müllraume allgemeiner Teil des Hauses.
An der Grundstücksgrenze zur Nachbarliegenschaft Seidengasse 14 befindet sich eine weitere straßenseitige Einfahrt, die zu Stellplätzen im Kellergeschoss führt, die jedoch nicht bewertungsgegenständlich sind und ein eigenes WE-Objekt darstellen.
Die Beheizung der Liegenschaft erfolgt mittels einer Hauszentralheizung (Fernwärme). Das Objekt B-LNr. 2 verfügt über Strom-, Wasser- und Kanalanschluss. Der Erhaltungszustand ist als einfach und zweckdienlich zu bezeichnen. Hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit der zugeordneten Müllräume liegen keine Informationen vor.
Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
Die beiden Objekte sind gemeinsam vermietet und wurden in natura baulich mittels eines
Türdurchbruchs miteinander verbunden. Aufgrund dessen scheint es aus der Sicht des gefertigten
Sachverständigen sinnvoll, die einzelnen bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte als wirtschaftliche Einheit zusammen zu fassen. Einem präsumtiven
Erwerber wird empfohlen, die gegebenen Problemstellungen eingehend zu prüfen und die damit
verbundenen Risken abzuwägen. Im Gutachten konnten die gegebenen Problemstellungen nur
demonstrativ und nicht abschließend aufgezeigt werden und es werden diese erst im Zuge von
Sanierungsarbeiten möglicherweise in Erscheinung treten.

Grundstücksgröße:

1.278 m²

Objektgröße:

922,04 m²

Anschlüsse:

Die Liegenschaft ist an alle zum Betrieb notwendigen öffentlichen Versorgungsleitungen angeschlossen.


Bestandsverhältnisse:

Das Objekt ist laut Aussage des Verpflichteten vermietet, der Mietvertrag wurde vom
Masseverwalter des Verpflichteten zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Mietvertragspunkte
sind folgende:
Mietgegenstand Gelände in einem unverbürgten Ausmaß von ca. 897 m2 inklusive sich
der darauf befindlichen Tankstelle in einem unverbürgten Ausmaß von ca. 160,80 m2 und dem Lager in einem unverbürgten Ausmaß von ca.
62,86 m2
Mietvertragsbeginn 01. März 2022
Vereinb. Hauptmietzins Netto € 1.200,00
(„Netto € 1.200,00 + 20% UST = € 1.440,00 exklusive € 1.490,00 + 20 % USt = € 1.788,
-- ergibt eine Gesamtbrutto des Hauptmietzinses von
€ 3.228,00“)
Indexierung VPI 2005, Ausgangsbasis ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
zuletzt verlautbarte Indexzahl, Indexschwankungen bis einschließlich 3 % unberücksichtigt
Mietdauer unbestimmte Zeit
Kaution drei Monatsmieten
Sonstiges Es wird in Abweichung des § 17 MRG vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten im Verhältnis des Nutzwertes des Mietobjektes zu den übrigen Nutzwerten des Hauses bezahlt; sohin in der Höhe, wie sie von der Hausverwaltung des Hauses dem Vermieter zur Vorschreibung gelangen. Der ebenfalls vom Mieter zu tragende Anteil an den Betriebskosten des Aufzugs bestimmt sich nach der Vereinbarung der Wohnungseigentümer des Hauses im Wohnungseigentumsvertrag.
Die gänzliche Untervermietung oder Weitergabe (an nicht gemäß § 14 Abs. 3 MRG eintrittsberechtigte Personen) sowie die – wenn auch nur teilweise – Untervermietung oder Weitergabe an Dritte gegen eine im Vergleich zu dem von ihm zu entrichtenden Mietzins und etwaigen eigenen Leistungen an den Dritten unverhältnismäßig hohe Gegenleistung ist dem Mieter erlaubt gemäß § 12 MRG


Stichtag:

03.03.2025

Schätzwert:

341.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.

erstellt von:

Mag. Markus Reithofer, MSc, MRICS
1180 Wien, Gersthofer Straße 89

Ausdruck vom: 30.09.2025 04:36:41 MESZ