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Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 87/24m

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

28.03.2025

Versteigerungstermin:

am 26.05.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal G/EG

Telefonkontakt:

0316/8074 4206

Sonstiges:

Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei Mecenovic RA GmbH,Tel.0316/848684
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:

63103 Geidorf

EZ:

2292

Grundstücksnr.:

2204

BLNr:

3, 5, 6, 7, 8

Liegenschaftsadresse:

Schubertstraße 75a

PLZ/Ort:

8010 Graz


Kategorie(n):

Zweifamilienhaus

Beschreibung (WE):

Näheres siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

2.541 m²


Ausrufpreis:

3.060.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

306.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

3.060.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der Verkehrswert von € 3,060.000,00 wurde für die Liegenschaft unter der Annahme der gänzlichen Freiheit von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten ermittelt.
Es wird empfohlen, in das beim BG Graz-Ost erliegende Langgutachten (samt Beilagen) Einsicht zu nehmen und einen Besichtigungstermin wahrzunehmen.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 11.04.2025 02:30:56 MESZ