Zuschlag mit Überbot - Mehrfamilienwohnhaus
Aktenzeichen:
1 E 558/24b
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
23.04.2025
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
49116 Obermicheldorf EZ 251
Grundstücksnr. .46, .81, 372/2, 372/4, 460/3; BLNr. 2
4563 Micheldorf, In der Krems 11
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 258.500,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 323.125,00 EUR stellen.
Sonstiges:
Die Frist für ein Überbot beginnt erst mit öffentlicher Bekanntmachung der Rechtswirksamkeitserklärung dieses Zuschlages.
Kurzgutachten:
Langgutachten:
Grundriss(e):
Ausdruck vom: 03.05.2025 20:50:42 MESZ