Versteigerung - Eigentumswohnung
20 E 23/24g
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01.07.2025
am 11.08.2025 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
28. Juli 2025 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, 6020 Innsbruck, Zimmer 3.11, 3. Stock
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 15: Dienstbarkeit der Duldung der dauernden Belassung und des Betriebes einer Transformatorstation sowie der Verlegung bzw. dauernden Belassung und Benützung von Leitungen und des Begehens sowie des Befahrens auf Gst 1568/2 gem Pkt 1 Dienstbarkeitsvertrag 1992-10-14 für Stadtgemeinde Innsbruck (Stadwerke Innsbruck, E-Werk)
C-LNR 20: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG gemäß Pkt II Wohnungseigentumsvertrag 1993-11-30.
C-LNR 354: Gerichtliche Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels gemäß Sachbeschluss BG Innsbruck 2024-01-03 (11 Msch 41/23g).
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81125 PRADL
645
1568/2
446
Amraser Straße 80
6020 Innsbruck
Wohnungseigentumsobjekt
Mindestanteil Büro Top C3 im EG/ZG, bestehend aus: Eingang, Gang, Zimmer mit kleiner Loggia, Zimmer, Metall-Wendeltreppe ins Zwischengeschoß, Wohnküche mit Lichtkuppel, Dusche, Toilette; Eingang, Gang, Kochnische, DU/WC, Zimmer mit kleiner Loggia mit einer Fläche von 148,17 m2;
Mindestanteil Top C3a im ZG - Kellerraum mit 75,60 m2;
7.491 m²
223,77 m²
412.500,00 EUR
Zubehör zu Büro C 3:
Treppe mit 3,73 m2; Garten mit 16,20 m2;
kein Zubehör
41.250,00 EUR
206.250,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen TR Dr. Werner Hütter empfohlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Schätzgutachten des Sachverständigen TR Dr. Werner Hütter genannte Kochzeile/Einbauküche nach dem Zeitpunkt der Schätzung aus dem Objekt entfernt wurde und daher nicht Gegenstand der Versteigerung ist. Hieraus ergibt sich der gegenüber dem Gutachten verringerte Schätzwert von EUR 412.500,--.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.