Versteigerung - Einfamilienhaus - Hälfteanteil
5 E 13/24h
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
30.09.2024
am 19.12.2024 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock
An Zubehör ist eine Kücheneinrichtung vorhanden, welche allerdings vom Sachverständigen
als wertlos erachtet wurde.
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- die sich aus dem Miteigentum ergebenden Beschränkungen
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
04307 Enzesfeld
1346
1103/2
2
Grundgasse 2, Hauptstraße 56
2551 Enzesfeld-Lindabrunn
Hausanteil
Das Einfamilienhaus wurde um das Jahr 1980 errichtet, der Dachgeschossausbau erfolgte um das Jahr 1997, ein Um- und Zubau wurden zu Beginn des 21.Jahrhunderts durchgeführt. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss und ist nicht unterkellert.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem Bad, einem WC, einem größeren Abstellraum, dem Heizraum, einer Küche, einem Wohn-Esszimmer und einem weiteren Zimmer. Dem Erdgeschoss ist südseitig (gartenseitig) eine Terrasse vorgelagert. Der laut Plan vorgesehene Zubau einer Garage und eines weiteren Abstellraumes an der Nordseite des Gebäudes ist nicht vorhanden.
Im Dachgeschoss befinden sich eine Diele, ein Bad und drei Zimmer, der Diele ist ostseitig ein Balkon vorgelagert. Im Dachgeschoss sind Dachschrägen vorhanden, sodass in einigen Bereichen die Raumhöhe sehr eingeschränkt ist.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgebildet, die Fassade ist als Vollwärmeschutzfassade (5cm Dämmung laut Baubeschreibung aus 1997) ausgeführt.
Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine gasbefeuerte Hauszentralheizung, die Warmwasserversorgung erfolgt durch einen Warmwasserspeicher.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen zum Teil größeren Bäumen und Sträuchern bewachsen. An der westseitigen Gebäudeaußenmauer ist eine Gartengerätehütte aus Metall vorhanden. Die Bäume sind überwiegend im Nahbereich der straßenseitigen Grundgrenzen vorhanden. Der nordseitige Bereich des Gartens ist befestigt und wird als Abstellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt, Einfahrt durch ein automatisches Schiebetor aus Metall. Der Garten ist eingezäunt (Metallzaun bzw. Maschendrahtzaun).
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden, Oberflächenbeläge sind teilweise stark abgenutzt, in einigen Bereichen sind Feuchteschäden und Schimmelbildung vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
713 m²
250,00 m²
189.000,00 EUR
Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.
0,00 EUR
18.900,00 EUR
189.000,00 EUR
Schätzwert Gesamtliegenschaft EZ 1346: € 445.000,-
Schätzwert Hälfteanteil: € 189.000,-