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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 37/24p

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.05.2025

Versteigerungstermin:

am 18.08.2025 um 14:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 3, 1.Stock

Sonstiges:

Auf der Liegenschaft war ein Bauprojekt mit sechs Doppelhaushälften mit einer
Gesamtwohnnutzfläche von je 121,81 m² pro Doppelhaushälfte geplant. Zum
Bewertungsstichtag am 5.11.2024 befanden sich die Doppelhaushälften in Bau. Für alle
Gebäude wurden bereits die Fundamentplatten errichtet, die Außenwände im Erdgeschoß
aufgestellt sowie die Decken zwischen Erdgeschoß und Obergeschoß teilweise errichtet.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
-
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium nur in Form von Sparbüchern erlegt werden!
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04022 Oeynhausen

EZ:

601

Grundstücksnr.:

318/3

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Strauchgasse 25 a-f

PLZ/Ort:

2512 Traiskirchen


Kategorie(n):

Sonstiges

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft mit der Adresse Strauchgasse 25a-f in 2512 Traiskirchen, ist dem Grundbuchskörper der Katastralgemeinde KG 04022 Oeynhausen mit der Einlagezahl EZ 601 und dem Grundstück mit der Grundstücksnummer Gst-Nr. 318/3 mit einer Grundstücksfläche von 1.609 m² zugeordnet. Diese Liegenschaft steht im Alleineigentum der S & L Oeynhausen Bauträger GmbH (FN 557021z) mit der B-LNR 1 und dem Anteil 1/1.
Auf der Liegenschaft werden zum Bewertungsstichtag 6 Doppelhaushälften mit Carports und Einfriedungen errichtet. Die Doppelhaushälften werden im Einreichplan sowie der gegenständlichen Bewertung als Haus 1 bis 6 bezeichnet. Die in Massivbauweise konzipierten Gebäude setzen sich zusammen aus einem Erdgeschoß und einem Obergeschoß sowie einer Dachterrasse. Die Gesamtwohnnutzfläche pro Doppelhaushälfte ist gemäß Einreichplan mit 121,81 m² (exkl. Balkon Dachterrasse) ausgewiesen. Jeder Wohneinheit ist ein Carport mit zwei PKW-Stellplätzen sowie ein Eigengarten zugeordnet.
Zum Bewertungsstichtag befinden sich die Doppelhaushälften in Bau. Aktuell wurden bereits die Fun-damentplatten errichtet, die Außenwände im Erdgeschoß aufgestellt sowie die Decken zwischen Erdgeschoß und Obergeschoß zum Teil errichtet.

Grundstücksgröße:

1.609 m²

Objektgröße:

730,86 m²


Schätzwert:

1.070.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör vorhanden

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

107.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

535.000,00 EUR


Foto(s):

Haus 1 - außen (334 KB) Haus 1 - innen (382 KB) Haus 2 - außen (384 KB) Haus 5 - außen (358 KB) Haus 4&6 - außen (406 KB) Haus 3 - innen (404 KB) Haus 4 - innen (434 KB) Erschließungsweg (318 KB)

Ausdruck vom: 10.08.2025 21:33:21 MESZ