Versteigerung - Wohnung Top W17
25 E 221/24g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
24.07.2024
am 11.09.2024 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
05 76 014 34 86 08
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 02.09.2024, 09.00 Uhr , statt .
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht nach telefonischer Vereinbarung während der Amtszeiten (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden
Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnung Top-Nr. W 17) und Partie B (Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage TG02) und Partie C (Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage TG03) werden ausschließlich gemeinsam und zwar zum erhöhten geringsten Gebot von EUR 360.000,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).
92001 Dornbirn
15854
9869/3, Sonstige (Straßenverkehrsanlage), 9869/4, Baufläche (Gebäude), Gärten, Stiglingen 45, 9869/5 Baufläche (Gebäude), Gärten, Stiglingen 43
140, 158/5704 Anteile
Stiglingen 43 + 45
6850 Dornbirn
Wohnungseigentumsobjekt
Im Erdgeschoss des Hauses A (Stiglingen 43) der in Dornbirn-Haselstauden gelegenen aus zwei Baukörpern bestehenden Wohnanlage Stiglingen 43 + 45 befindliche 3- Zimmer-Wohnung Top 17 mit insgesamt ca. 73,22 m² Nutzfläche, einer Terrasse mit ca 8,02 m², einem Keller mit ca 7,47 m² und einer Gartenfläche mit ca 77,42 m²
3.719 m²
77,42 m²
516.900,00 EUR
Gang: einfache Garderobe
Bad/WC: Unterschrank mit Schubladen
Wohnen/Essen/Kochen: Einbauküche in L-Form, Ober- und Unterschränke, Elektrogeräte (Induktionskochfeld mit Touch-Control, Backofen mit Einbau-Mikrowelle, Kühl-/Gefrier-Kombination) Spülbecken
9.000,00 EUR
51.690,00 EUR
360.000,00 EUR
Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu erlegen (KEIN BARGELD!) und beträgt EUR 51.690,00
Alle Edikte zum Fall:
6850 Dornbirn, Stiglingen 43 + 45
6850 Dornbirn, Stiglingen 43 + 45
6850 Dornbirn, Stiglingen 43 + 45