Versteigerung - Doppelhaushälfte m. Badeteich
5 E 17/24x
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
24.09.2024
am 19.12.2024 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 5
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen hinsichtlich KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1847;
- die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 hinsichtlich KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1847;
- die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen
Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG) hinsichtlich KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1847;
- die Beschränkungen aus dem Miteigentum hinsichtlich KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1818,
Anteile 5/142, B-LNr. 26 und KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1815, Anteile 1/160, B-LNr. 104
(insbesondere auch die Benützungsregelung gemäß 828 Abs 2 ABGB);
- die DIENSTBARKEIT der Benützung des Badeteichs zum Baden und Schwimmen hins Gst
983/33 für Gst 983/4 983/5 983/6 983/7 983/8 983/9 983/30 983/31 983/32 983/70, lastend
auf KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1818, Anteile 5/142, B-LNr. 26;
- die DIENSTBARKEIT der Wasserentnahme von Gst 983/33 für Gst 983/4 983/5 983/6 983/7
983/8 983/9 983/30 983/31 983/32 983/70, lastend auf KG 04105 Oberwaltersdorf, EZ 1818,
Anteile 5/142, B-LNr. 26;
- die DIENSTBARKEIT der Wasserentnahme von Gst 983/53 für Gst 983/36 983/37 983/38
983/39 983/40 983/41 983/42 983/43 983/44 983/45 983/46 983/47 983/76, lastend auf KG
04105 Oberwaltersdorf, EZ 1815, Anteile 1/160, B-LNr. 104;
- die außerbücherliche DIENSTBARKEIT der Duldung der Errichtung einer 20 kV Kabeltrasse
bestehend aus Stromkabel, Kommunikationslinien (Datenkabel) und Zubehör sowie die
Duldung des Bestandes, Betriebes , der Überprüfung, der Instandhaltung, der Erneuerung
und des Umbaus der Kabeltrasse und jederzeit in Leerrohre weitere Stromkabel und
Kommunikationslinien einzubringen, sowie die Servitut der Duldung der Errichtung einer
Transformatorstation, Zu- und Ableitungen, Telekommunikationseinrichtungen sowie Zubehör,
in einem vom Dienstbarkeitsgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellenden und zu erhaltenden
Raum sowie die Duldung des Bestandes, des Betriebes, der Überprüfung, der
Instandhaltung, der Erneuerung und des Umbaus der Trafostation und jederzeit in Leerrohre
weitere Stromkabel und Kommunikationslinien einzubringen, lastend auf KG 04105
Oberwaltersdorf, EZ 1815, Anteile 1/160, B-LNr. 104.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
04105 Oberwaltersdorf
1847 bzw. 1818 bzw. 1815
3 bzw. 26 bzw. 104
Grundfeldsee 3
2522 Oberwaltersdorf
Wohnungseigentumsobjekt, Eigentumswohnung
Die Bewertung der folgenden Liegenschaftsanteile wurde angeordnet:
o 200/393 Anteile B-LNR 3 an der Liegenschaft EZ 1847 GB 04105
o 5/142 Anteile B-LNR 26 an der Liegenschaft EZ 1818 GB 04105
o 1/160 Anteile B-LNR 104 an der Liegenschaft EZ 1815 GB 04105
In der Natur bilden diese Liegenschaften einen Teil der Grundfläche des Gebiets „Giardino Oberwaltersdorf“, auf dem sich fünf Schwimmteiche befinden, die von Bauparzellen umgeben sind. Der Erwerb von Bauparzellen mit Schwimmteichzugang kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Bauparzelle selbst und darüber hinaus ein ideeller Miteigentumsanteil an jenem Schwimmteich, an den diese Parzelle angrenzt, im gegenständlichen Fall an EZ 1818 KG Oberwaltersdorf, sowie ein ideeller Anteil an den um das Areal befindlichen Grünflächen, Dämmen und den darauf befindlichen baulichen Anlagen inne liegend in der EZ 1815 KG Oberwaltersdorf, erworben wird. Ein Erwerb eines Teils der angeführten Liegenschaftsanteile ist nicht möglich, da diese Liegenschaftsanteile eine untrennbare Einheit darstellen.
Auf dem Grundstück Nr. 983/6 (EZ 1847) mit der Liegenschaftsadresse Grundfeldsee 3 ist ein Doppelhaus errichtet. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die östlich angrenzende Straße (Grundfeldsee). Das Doppelhaus besteht aus
• Erdgeschoss
• Obergeschoss
und ist somit nicht unterkellert. Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet.
Die Anteile B-LNR 3 an EZ 1847 GB 04105 verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 01 (Doppelhaushälfte) sind Gegenstand der Bewertung.
In wirtschaftlicher Einheit mit den Anteilen an EZ 1847 (Doppelhaushälfte) werden weiters bewertet die Anteile B-LNR 26 der EZ 1818 GB 04105, welche sich auf das Grundstück 983/33 beziehen, das als Badeteich gestaltet wurde, und die Anteile B-LNR 104 an EZ 1815 KG 04105, die sich auf Grundstücke im Randbereich des Wohnparks Giardino, welche als Allgemeinflächen der Anlage dienen.
811 m²
162,00 m²
689.000,00 EUR
ANMERKUNG ZUM SCHÄTZWERT:
Der obige Verkehrswert bezieht sich auf die wirtschaftliche Einheit der angeführten Liegenschaftsanteile.
kein Zubehör
68.900,00 EUR
344.500,00 EUR
Auf den Inhalt des Langgutachtens samt Anhang wird ausdrücklich verwiesen.
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 90 Seiten zuzüglich 89 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.