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Dienststelle:

BG Steyr (492)

Aktenzeichen:

12 E 3064/23i

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

22.10.2025

Versteigerungstermin:

am 19.01.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Steyr, Saal A Erdgeschoss

Telefonkontakt:

05/7601-21- 62722

Besichtigungszeit:

Der verpflichteten Partei wird aufgetragen,die Liegenschaft EZ 9 Grundbuch 49233 Steyr am 12. Jänner 2026, von
14.00 bis 15.00 Uhr, von Interessenten besichtigen zu lassen.
Sollte zu diesem Termin eine Besichtigung nicht möglich sein, so wird ausschließlich über Antrag eines Interessenten als Ersatztermin, der 14. Jänner 2026,
von 14.00 bis 15.00 Uhr, unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und nötigenfalls eines Schlüsseldienstes angesetzt.


Grundbuch:

49233 Steyr

EZ:

9

Grundstücksnr.:

.9

BLNr:

10

Liegenschaftsadresse:

Enge Gasse 13

PLZ/Ort:

4400 Steyr


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Wohnung Top 02 (Wohnungseigentum) besteht im EG, im Wohn- und Geschäftshaus - 4400 STEYR, Enge Gasse 13.
Die Liegenschaft liegt in der "Altstadt STEYR", ca. 0,3 km nördlich vom Rathaus der Stadt STEYR.
Die gegenständliche Wohnung befindet sich teilweise in einem mittelmäßigen und teilweise in einem sanierungsbedürftigen Bauzustand.
Am gesamten Gebäude sind Sanierungen und Verbesserungen notwendig.
Das gegenständliche Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Errichtung des Gebäudes erfolgte vor dem Jahr 1525 (siehe Langgutachten).

Grundstücksgröße:

389 m²

Objektgröße:

71,08 m²


Schätzwert:

94.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

9.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

47.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Bei Kaufinteresse die Wohnung (Liegenschaft) unbedingt besichtigen und in das Langgutachten Einsicht nehmen.
Gemäß § 147 (1) EO kommen als Sicherheitsleistung nur Sparurkunden - somit nicht: Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie - in Betracht.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
CLNR 1 a Satzbuch 8. Band Seite 383 - 385
Verbindlichkeit, wonach der vom Haus C Nr 122 erbaute, in den Schlauch des Haus C Nr 121 eingezapfte und zum Hauptschlauche dieses Hauses gehende Schlauch immerwährend und ungestört eingezapft bleiben kann
CLNR 9 a 6053/2020 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002
CLNR 10 a 6053/2020 Benützungsregelung gern § 17 WEG 2002


Foto(s):

Außenansichten 1 (17 KB) Außenansichten 2 (15 KB) Innenhof 1 (18 KB) Innenhof 2 (14 KB) Kellergeschoss (15 KB) Dachboden 1 (16 KB) Dachboden 2 (13 KB) Top 02-1 (18 KB) Top 02-2 (17 KB) Top 02-3 (17 KB) Top 02-4 (17 KB) Top 02-5 (15 KB) Top 04-1 (16 KB) Top 04-2 (15 KB) Top 04-3 (16 KB) Top 04-4 (15 KB) Top 04-5 (16 KB) Top 04-6 (13 KB) Top 05-1 (15 KB) Top 05-2 (13 KB) Top 05-3 (17 KB) Top 05-4 (18 KB) Top 05-5 (13 KB) Top 06-1 (15 KB) Top 06-2 (14 KB) Top 06-3 (15 KB) Top 06-4 (13 KB) Top 06-5 (17 KB) Top 06-6 (13 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung Top 02 (19.01.2026 09:00)

4400 Steyr, Enge Gasse 13

Ausdruck vom: 01.12.2025 19:27:18 MEZ