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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Graz-West (641)

Aktenzeichen:

309 E 49/25g

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

10.04.2026

Neuer Versteigerungstermin:

am 28.04.2026 um 11:00 Uhr

Neuer Ort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Telefonkontakt:

0316 8074 6117

Besichtigungszeit:

7.4.2026 um 10:00 Uhr

Ehemaliger Termin:

am 6.5.2026 um 11:00 Uhr

Ehemaliger Ort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG


Grundbuch:

63104 Lend

EZ:

202

Grundstücksnr.:

423

BLNr:

155 (61/11282 Anteil) und 156 (61/11282 Anteil)

Liegenschaftsadresse:

Keplerstraße 36

PLZ/Ort:

8020 Graz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Bei dem Bewertungsgegenstand handelt es sich um eine in einem mehrgeschoßigen Wohngebäude gelegene Wohnung mit Vorraum/Flur, einem Wohnraum, einem Schlafraum, Küche und Sanitärbereichen (Badezimmer, separates WC) im Ausmaß von 69,36m². Der Wohnung ist ein Kellerabteil mit der Nr. 27 zugeordnet. Der PKW-Abstellplatz ist als markierter Stellplatz mit der Nr. 27 der Eigentumswohnung als Wohnungseigentums-Zubehör zugeordnet.
Der Bauzustand der Wohnung ist dem Augenschein nach als altersentsprechend und überwiegend laufend instandgehalten zu bezeichnen. Es zeigen sich geringere Substanzschäden an den Innenoberflächen. Wand- und Deckenflächen sind technisch intakt; punktuelle optische Mängel sind vorhanden. Für dringend zu erledigende Reparatur-, Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten werden Kosten in der Höhe von EUR 4.000,00 in Ansatz gebracht und vom Vergleichswert abgezogen.
Es wurde ein Bestandsverhältnis bekanntgegeben. Die Betriebskosten inkl. Verwaltungskostenpauschale für die Wohnung Top W 27 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.01.2025 monatlich EIR 198,47 (exkl. 10% USt). Der Betrag für die Instandhaltung für die Wohnung Top W 27 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.01.2025 monatlich EUR 62,36. Die Heizkostenkostenpauschale für die Wohnung Top W 27 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.01.2025 monatlich EUR 140,00 (exkl. 20% USt). Die Warmwasserpauschale für die Wohnung Top W 27 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung ab 01.01.2025 monatlich EUR 22,20 (exkl. 10% USt).

Grundstücksgröße:

2.499 m²

Objektgröße:

69,36 m²


Schätzwert:

149.300,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche mit Ober- und Unterschränken, Arbeitsplatte sowie Spüle. Es sind typische Küchengeräte (Kochfeld, Backrohr, etc.) vorhanden.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

300,00 EUR

Vadium:

14.930,00 EUR

Geringstes Gebot:

74.650,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
keine; Bestandverhältnis aufrecht.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundriss(e):

Grundriss (1617 KB)

Foto(s):

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Bekannt gemacht am 23.3.2026

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 7.4.2026 um 10:00 Uhr


Bekannt gemacht am 7.4.2026

Verschiebung

Verschiebung von 8.4.2026 um 11:00 Uhr auf 6.5.2026 um 10:00 Uhr.


Bekannt gemacht am 10.4.2026

Verschiebung

Verschiebung von 6.5.2026 um 10:00 Uhr auf 28.04.2026 um 11:00 Uhr.


Ausdruck vom: 18.04.2026 16:39:38 MESZ