Versteigerung - Einfamilienhausliegenschaft
8 E 2762/23a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.10.2024
am 02.12.2024 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Klosterneuburg, Tauchnergasse 3, 1. Stock, VHS I, 3400 Klosterneuburg
Die verpflichtete Partei sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin schriftlich beantragt werden. Ein Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher kann ungeachtet dessen nur nach Maßgabe der Termine des Gerichtsvollziehers angesetzt werden.
Das Gutachten kann in der Gerichtskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden. Auskünfte über das Gutachten können telefonisch NICHT erteilt werden.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher, ab einer Einlage von € 15.000,-- nur Namenssparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist.
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.
01709 Kapellerfeld
1831
153/5
7
Künzlgasse 11
2201 Kapellerfeld
Zweifamilienhaus
Beim bewertungsgegenständlichen Grundstück handelt es sich um eine annähernd ebene, rechteckige Mittelparzelle innerhalb des Straßenverlaufes der Künzlgasse , beim Gebäude handelt es sich um ein unterkellertes Einfamilienhaus mit mit zwei Obergeschossen ( EG und OG). Die Geschosse sind innerhalb des Wohnbereiches mit Steintreppen verbunden.
GstNr. 153/5 Baufl. (10) 134m2, Gärten (10) 666m2 mit Zweifamilienhaus bestehend aus Kellergeschoss (80,98m2) Erdgeschoss (86,76m2) und Obergeschoss (85,78m2) samt Garage (13,75m2) samt Außenanlage in jeweils altersbezogenen durchschnittlichen Erhaltungszustand in 2201 Gerasdorf-Kapellerfeld, Künzlgasse 11
800 m²
267,27 m²
660.000,00 EUR
kein Zubehör
66.000,00 EUR
400.000,00 EUR
Gem. §143 sind folgende Verkehrswerte zu berücksichtigen:
Verkehrswert der unbelasteten Liegenschaft: 660 000,00 €
Verkehrswert des Wohnrechtes : 408 100,00 €
Verkehrswert, der durch das Wohnrecht belasteten Liegenschaft: 191 500,00 €
Dem Langgutachten sind eine Fotodokumentation sowie Plandarstellungen beigefügt
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Belastungen
Auf das zu CLNr. 9a einverleibte Wohnungsgebrauchsrecht welches vom Sachverständigen mit EUR 408.100,- bewertet wurde, wird hingewiesen.
nicht verfügbar
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