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Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

25 E 2389/24f

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

16.06.2025

Versteigerungstermin:

am 10.9.2025 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II Stock

Telefonkontakt:

+43 5 76014 3486 00 08

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 02.09.2025, 09.00 Uhr, statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht nach vorheriger Terminvereinbarung während der Amtszeiten eingesehen werden.

Sonstiges:

Die Liegenschaften Partie A (Wohnung Top W 53) und Partie B (Wohnung Top W 2) werden getrennt ausgeboten.


Grundbuch:

92001 Dornbirn

EZ:

11018

Grundstücksnr.:

GStNr. .1845 Bauflächen (Gebäude), Sonstige
(Parkplätze),
.2868 Bauflächen (Gebäude), Sonstige (Parkplätze),
8515/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten,
8515/3 Bauflächen (Gebäude), Grabenweg 3b, 3a, Gärten,
8517/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten, Grabenweg 3,

BLNr:

70, 30/2025 Anteile

Liegenschaftsadresse:

Grabenweg 3 - 3b

PLZ/Ort:

6850 Dornbirn


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Im Erdgeschoss des im Stadtzentrum von Dornbirn, Grabenweg 3 - 3b, gelegenen fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses befindliche, Wohnung Top W 2 mit insgesamt ca. 25,34 m² Nutzfläche bestehend aus Wohnen/Schlafen/Kochen und Bad mit WC/DU)) **
Nach den Erhebungen der Sachverständigen sind den Wohnungen Top W 2 und Top W 53 keine Kellerabteile zugeordnet

Objektgröße:

25,34 m²


Schätzwert:

83.900,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zubehör Küche Top W 2 weist nur noch Gebrauchswert auf und kann kein Wert ermittelt werden.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

8.390,00 EUR

Geringstes Gebot:

41.950,00 EUR


Sonstige Hinweise:

**) Nach den weiteren Erhebungen der Sachverständigen ist die Wohnung Top W 2 nach Angaben des Rechtsvertreters
der verpflichteten Partei derzeit vermietet. Nach dem vom Vertreter der verpflichteten Partei in schriftlicher Form
vorgelegten Mietvertrag wurde das Mietverhältnis beginnend mit 01.04.2024 befristet auf drei Jahre abgeschlossen.
Der Mietzins wurde mit EUR 486,53 zuzüglich EUR 59,25 an anteiligen Betriebskosten und EUR 65,00 an Heiz- und Warmwasserkosten, sohin insgesamt EUR 610,78, monatlich festgesetzt. Der vorgelegte schriftliche
Mietvertrag ist weder von der verpflichteten Partei als Vermieterin noch von Mieterseite unterschrieben (Beilage im Bewertungsgutachten Seite 201 bis 204). Die Sachverständige hat der Bewertung der Wohnung Top W 2 ein
bestandsfreier Zustand zugrundegelegt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, vom Ersteher zu übernehmen sind. Dies gilt, auch dann, wenn das
Bestandrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist (§ 2 Abs 1 Satz 4 MRG). Die Zwangsversteigerung bildet für
Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, keinen Kündigungsgrund. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
eine Klärung damit allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als Mieter/Pächter in Betracht kommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist (Angst in Angst,
Kommentar zur Exekutionsordnung³, Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14, E 6. zu § 144 EO),
sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen
vorbehalten bleibt.
______________________________________________________________________________________________________
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte
keine Lasten zu übernehmen.
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Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern
für eine andere Person ersteigert wird - eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte
Vollmacht sind mitzubringen.
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Das Vadium (gemäß § 147 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer Sparurkunde - KEIN BARGELD!) beträgt EUR 8.390,00.


Foto(s):

Küche Top 2 (96 KB) Bad Top 2 (53 KB) Wohn,Schlafraum Top 2 (76 KB) Top 53 Wohnen, Schlafen (67 KB) Bad Top 53 (61 KB) Top 53 WC (70 KB) Aussenansicht (127 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung Top W 2 (10.09.2025 09:30)

6850 Dornbirn, Grabenweg 3 - 3b

Ausdruck vom: 10.07.2025 00:31:40 MESZ