Kurzgutachten
BG Völkermarkt ()
8 E 51/24i
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
76113 St. Kanzian
465
501/3
1,2
Kleindorf I/5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Sonstiges
Das gegenständliche Areal der ehemaligen Tischlerei Eberhart befindet sich nördlich der Ortschaft St. Kanzian in Kleindorf I. Die Zufahrt erfolgt von der Nordseite über einen öffentlichen Gemeindeweg, welcher auch asphaltiert ist. Entlang der Ostseite ist der Vorplatzbereich gemeinsam mit dem angrenzenden Wohnhaus erschlossen. Von dieser Seite erfolgt auch die Bewirtschaftung und der Zugang zu den Werkstättenräumen.
Das ebenerdige Tischlereigebäude ist als einfacher Zweckbau konzipiert und besitzt eine Breite von 14 m und eine Länge von 27,60 m. Im Südwesttrakt sind die drei Maschinenräume als Tischlereiwerkstätte untergebracht. Die Bruttogeschossfläche (BGF) dieser massiv ausgebauten Räumlichkeiten beläuft sich auf insgesamt rund
258 m². An der Nordostseite ist nachträglich ein Büro mit WC in der Größe von 4 x 6 m = 24 m² BGF eingebaut worden. An der West- und Nordseite sind die Bretterlager mit teilweise freiem Zugang von außen vorhanden.
Insgesamt besitzt das kompakte Gebäude eine Bruttogeschossfläche von rund 386,40 m² und ist mit einem flachen Satteldach versehen.
Der mittlere Teil des Gebäudes ist unterkellert, wobei hier neben dem Heiz- und Brennstofflagerraum auch einige Kellerabstellräume untergebracht sind. Der Keller besitzt eine Breite von in etwa 10 m und eine Länge von rund 14,35 m. Die Bruttogeschossfläche vom KG beläuft sich auf 153,50 m².
Die Dachkonstruktion ist mit einfachen Brettelbindern ausgeführt. Die Beheizung erfolgt über einen Holzofen vom Keller aus über Heißluftgebläse von der Lüftungsinstallation. Im Büro ist ein Einzelofen aufgestellt.
709 m²
386,00 m²
Das Tischlereigebäude ist nach wie vor noch nicht an die öffentliche Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlage der Gemeinde St. Kanzian angeschlossen. Der Stromanschluss ist mittels Dachständer durch die Kelag über die vorhandene Freileitung gegeben.
Baubescheid der Gemeinde St. Kanzian vom 21.08.1979 betreffend die „Errichtung eines Zubaus zur bestehenden Tischlereiwerkstätte“, Änderungsplan mit Genehmigungsvermerk von der ursprünglichen Errichtung der Tischlereiwerkstätte laut Bewilligungsbescheid der BH vom 19.09.1969
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Bauland „Dorfgebiet“
Das großteils noch eingerichtete Werkstättengebäude wird noch teilweise für private Reparaturen des Verpflichteten verwendet.
04.04.2025
130.000,00 EUR
Es ist kein werthaltiges Gebäudezubehör vorhanden.
0,00 EUR
Keine Lasten oder Rechte verbüchert.
Wertmindernd ist gegenständlich vor allem die beengte Bebauung und nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit als Tischlereiwerkstätte.
Zudem befindet sich das Gebäude teilweise mit nur 1,5 m Abstand zu nahe zur westlichen Grundstücksgrenze, was baurechtlich bei einer weiteren Verbauung bzw. Änderung zu Problemen führen kann.
Eine gewerbliche Nutzung der ehemaligen Tischlereiwerkstätte ist einerseits ohne aufrechte Betriebsstättengenehmigung und andererseits aufgrund der veralteten Bauweise sowie der nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung praktisch nicht mehr zulässig.
Bmstr. Ing. Karl Liesnig
9150 Bleiburg, Kumeschgasse 12
Alle Edikte zum Fall:
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Kleindorf I/5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See, neben Kleindorf I/5
