Versteigerung - 1 Zi-Wohnung + KFZ Stellplatz
20 E 26/25z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
30.09.2025
am 18.11.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
23.10.2025 um 11:00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Es wird auf Seite 11 des Schätzgutachtens und die dort erwähnte, offenbar bestehende
außerbücherliche Dienstbarkeit für die Stadtgemeinde Innsbruck (Kanalleitungsrecht) laut
Wohnungseigentumsvertrag unter Pkt. XVII. hingewiesen.
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81125 BG Innsbruck
1346
1975/2
33
Sillhöfe 1a
6020 Innsbruck
Eigentumswohnung
1 Zimmer Wohnung mit Balkon im 2. Obergeschoß nach Norden ausgerichtet.
Wohnfläche 48,70 m² zzgl. Balkon 6,66 m²
Kellerabeil 3,66 m² + KFZ Stellplatz Duplex Doppelbühne für zwei Stellplätze nebeneinander pro Etage. Der Stellplatz DP 41 befindet sich in der unteren Ebene rechts.
Für weitere wertrelevante Parameter wird auf das Langgutachten verwiesen.
2.664 m²
48,70 m²
267.700,00 EUR
In der Wohnung ist eine Küche bestehend aus Unter- und Oberschränken samt Geräten eingebaut. Hierbei handelt es sich jedoch um kein nennenswertes bzw. wertmaßgelbliches Inventar. Wohnungen im Wiederverkauf werden zum größten Teil mit Einbauküchen verkauft, welche jedoch im Verkaufspreis einer Wohnung, so es sich nicht um neuwertige und sehr hochwertige Einbauküchen handelt, enthalten sind. Der Wert der Küchen ist im Verhältnis zu ev. Entsorgungskosten wertneutral zu sehen.
kein Zubehör
26.770,00 EUR
133.850,00 EUR
Augenscheinlich bzw. aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen ist der Sachverständigen eine außerbücherliche Dienstbarkeit, welche im Wohnungseigentumsvertrag unter Pkt. XVII. verankert ist bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um ein Kanalleitungsrecht zugunsten der Stadt Innsbruck. Die Zustimmung und Genehmigung zur Verlegung einer Leitung, welche offensichtlich im Zuge der Bebauung beantragt wurde, erfolgte durch die Stadt Innsbruck nur gegen jederzeitigen möglichen Widerruf, sodass bei Widerruf dieses Leitungsrechtes die gegenständlichen Leitungen auf Kosten der Wohnungseigentümer unverzüglich zu entfernen sind.
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten der Sachverständigen Kathrin Reitz Msc
MCRIS empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
nicht verfügbar