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Dienststelle:

BG Krems an der Donau (121)

Aktenzeichen:

9 E 1/24m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

04.12.2024

Versteigerungstermin:

am 15.01.2025 um 9:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Krems/Donau, Erdgeschoß, Saal E

Telefonkontakt:

02732/809 393 502, Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Besichtigungszeit:

Der Verpflichtete sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaften und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin beim Bezirksgericht beantragt werden.

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Zu der genannten Liegenschaft gehört kein Zubehör. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt 10 % vom Schätzwert und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Ediktsdatei eine Langfassung des Schätzungsgutachtens zu finden ist. (§ 170 Z 7 EO n.F.).


Grundbuch:

12126 Oberrohrendorf

EZ:

1658; 1678

BLNr:

8; 5;

PLZ/Ort:

3495 Rohrendorf bei Krems


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

~ Heuriger – Lindobelgasse GNR. .162, 3495 Rohrendorf b. Krems
Gegenständliches Heurigenlokal liegt nördostlich der Ortschaft Rohrendorf bei Krems und nördlich der B35 Untere Wienerstraße.
Das Objekt bestehend aus einem Gewölbekeller, einem Erdgeschoß und einem Dachgeschoß (nicht ausgebaut).
Kellerröhren: Gewölbekeller, Ziegelgewölbe, Boden verfliest. Eine Kellerröhre verläuft parallel zum Heurigenlokal und eine kurze Kellerröhre führt im rechten Winkel dazu in den Berg.
Erdgeschoß: bestehend aus einem Vorraum, einem Schankraum, einer Küche sowie WC-Anlagen getrennt für Damen und Herren mit Vorräumen; hier Fliesenböden, die Wände sind verputzt und gemalt, teilweise verfliest und teilweise verputzt und gemalt.
Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut und nur von außen, über die nordöstlich gelegene Außenstiege erreichbar. Im Dachgeschoß sind teilweise Wärmedämmplatten aufgebracht, welche mit OSB-Platten abgedeckt sind. Hier im Dachgeschoß wurde der Heizraum eingebaut.
~ Landwirtschaftlich genutztes Grundstück (Garten)
Lage: Direkt an das Heurigenlokal angrenzend
Wegerschließung: Kein direkter Anschluss an das öffentliche Gut, nur über die Außenstiege beim Heurigenlokal erreichbar.
Grundstücksform: Annähernd rechteckig
Lage am Hang: Unterhang
Exposition: Südost
Längsneigung: Ca. 35 %, jedoch terrassiert
Querneigung: Ca. 5 bis 10%
Boden: Untypischer Boden, tiefgründig
Aktuelle Nutzung: Garten, Böschungen
Zustand der Kultur: verwildert
Grenzen: In der Natur tlw. erkennbar
Anmerkungen: Gesamt in drei Terrassen unterteilt, dazwischen Steilböschungen; mehrere Dampfröhren vom darunterliegenden Keller des Heurigenbetriebes.


Schätzwert:

73.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

7.300,00 EUR

Geringstes Gebot:

36.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

~ Fehlende baurechtliche Konsense
Entsprechend der schriftlichen Auskunft einer Vertreterin der Gemeinde Rohrendorf bei Krems (E-Mail vom 23.04.2024) gibt es betreffend die Errichtung eines Heizraumes für die Pelletsheizung sowie der Errichtung der Pelletsheizung mit automatischer Beschickung, keine Fertigstellungsmeldung bzw. Benützungsbewilligung. Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass die Erwirkung der Benützungsbewilligungen ohne größeren Kostenaufwand möglich wäre. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Bestimmungen des NÖ Buschenschankgesetzes LGBl 7045-4
Entsprechend den Bestimmungen des NÖ Buschenschankgesetzes sind die Besitzer, die Pächter, sowie die Fruchtgenussberechtigten von Wein- und Obstgärten zur Ausübung des Buschenschankes berechtigt. Dabei sind diese Personen berichtigt, Wein- und Obstwein, Trauben- und Obstmost, sowie Trauben- und Obstsaft aus eigener Fechsung sowie selbstgebrannte geistige Getränke entgeltlich auszuschenken. Der Buschenschank darf grundsätzlich nur in der Gemeinde der Erzeugungsstätte, wo die Liegenschaft der Erzeugung des Rohproduktes gelegen ist, ausgeübt werden.
Räume oder allfällig sonstige Betriebsflächen, die der Ausübung des Buschenschankes dienen, müssen zum landwirtschaftlichen Betrieb des Buschenschänkers gehören und den bau-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechend.
Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass ein präsumtiver Käufer eine berechtigte Person zur Ausübung eines Buschenschankes ist und weiteres dieser gegenständlichen Heurigenbetrieb hinsichtlich des Standortes, wie auch entsprechend den im NÖ Buschenschankgesetz normierten Qualitätsansprüchen ohne nennenswerte Investitionen betreiben darf. Sollte dies nicht zutreffen, so könnte sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern
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~ Überbau auf GstNr. 223/2 KG 12126 Oberrohrendorf
Wie aus dem mit dem digitalen Kataster überlagertem Orthophoto klar ersichtlich, sind möglicherweise Teile Heurigenlokales auf GstNr. 223/2 KG 12126 Oberrohrendorf errichtet. Dahingehend sind keine Rechtsunsicherheiten bekannt. Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass ein möglicher Überbau geduldet sei bzw. die tatsächlichen Grundstücksgrenzen (ruhender Besitzstand) nicht mit dem digitalen Kataster übereinstimmen und somit diesbezüglich keine Rechtsunsicherheiten bestünden. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert allenfalls entsprechend verändern.
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~ Bestandverhältnisse
Anlässlich der Befundaufnahme wurde seitens der verpflichteten Partei angegeben, dass sich die gesamte Liegenschaft in Eigenbewirtschaftung befinden würden. Dies wurde vorliegender Bewertung unterstellt. Sollte dies nicht zutreffen, so könnte sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Grundlagen detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar)
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Foto(s):

Fotodokumentation Heuriger 1 (601 KB) Fotodokumentation Heuriger 2 (449 KB) Fotodokumentation LN-Gst1 (1455 KB)

Ausdruck vom: 27.12.2024 03:49:03 MEZ