Versteigerung - Grundstück mit Gebäuden
4 E 16/23i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
14.10.2024
am 21.11.2024 um 08:15 Uhr
Erdgeschoß, Verhandlungssaal B
02167/2412-34
7100 Neusiedl am See, Friedhofgasse 18, am 7.11.2024, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
täglich von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 1. Stock, Zimmer 1.01
32016 Neusiedl am See
7315
326/2
1 (Hälfteanteil)
Friedhofgasse 18
7100 Neusiedl am See
Sonstiges
Grundstücksbeschreibung
Zur Friedhofsgasse vorhanden eine Einfriedungsmauer, massiv errichtet, bestehend aus Sandsteinen, Betonsteinen und kleinformatigen Ziegeln mit einer geschätzten Höhe von bis zu ca. 2,50 m. Diese Mauer ist zur Friedhofsgasse hin verputzt, grundstücksseitig ist die Einfriedungsmauer unverputzt. Der Zugang von der Friedhofsgasse erfolgt über Ausgleichsstufen sowie eine doppelflügelige Holztür. Das Grundstück ist von Norden nach Süden hin geneigt und stellt eine Wiesenfläche mit vereinzelt Obstbäumen dar.
Im Bereich der nordseitigen Einfriedungsmauer vorhanden ein Kellergebäude, in Sand-steinen errichtet. Dieses besitzt Naturboden und ein Rundgewölbe. Das Alter wird mit ca. 300-400 Jahren angegeben und ist dieses Objekt bereits einsturzgefährdet und in einem schlechten Zustand.
Im südseitigen Bereich des Grundstückes vorhanden ein weiteres Kellergebäude sowie ein Nebengebäude. Beide Objekte waren im Zuge der Befundaufnahme versperrt und nicht zugänglich. Das Kellergebäude ist in Steinen errichtet und besitzt ein Gewölbe. Es ist verwachsen. Das Nebengebäude ist in Betonsteinen errichtet und besitzt ein Pultdach mit Ziegeleindeckung und erfolgt der Zugang über ein Holztürl.
Einfriedungen sind der Liegenschaft, laut Angabe des Verpflichteten, nicht zugehörig. Im südostseitigen Bereich des Grundstückes entlang der Grundgrenze zur Ostseite vorhanden eine Wasserleitung mit Wasserhähnen.
765 m²
181.830,00 EUR
kein Zubehör
18.183,00 EUR
90.915,00 EUR
Der Halbanteil des Verpflichteten beträgt € 181.830,00.
Das Vadium ist beim Versteigerungsedikt in Form eines Sparbuches zu erlegen.
Die verpflichtete Partei hat auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 nicht verzichtet.
nicht verfügbar