Kurzgutachten
BG Neusiedl am See ()
4 E 16/23i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
32016 Neusiedl am See
7315
326/2
1
Friedhofgasse 18
7100 Neusiedl am See
Sonstiges
Grundstücksbeschreibung
Zur Friedhofsgasse vorhanden eine Einfriedungsmauer, massiv errichtet, bestehend aus Sandsteinen, Betonsteinen und kleinformatigen Ziegeln mit einer geschätzten Höhe von bis zu ca. 2,50 m. Diese Mauer ist zur Friedhofsgasse hin verputzt, grundstücksseitig ist die Einfriedungsmauer unverputzt. Der Zugang von der Friedhofsgasse erfolgt über Ausgleichsstufen sowie eine doppelflügelige Holztür. Das Grundstück ist von Norden nach Süden hin geneigt und stellt eine Wiesenfläche mit vereinzelt Obstbäumen dar.
Im Bereich der nordseitigen Einfriedungsmauer vorhanden ein Kellergebäude, in Sand-steinen errichtet. Dieses besitzt Naturboden und ein Rundgewölbe. Das Alter wird mit ca. 300-400 Jahren angegeben und ist dieses Objekt bereits einsturzgefährdet und in einem schlechten Zustand.
Im südseitigen Bereich des Grundstückes vorhanden ein weiteres Kellergebäude sowie ein Nebengebäude. Beide Objekte waren im Zuge der Befundaufnahme versperrt und nicht zugänglich. Das Kellergebäude ist in Steinen errichtet und besitzt ein Gewölbe. Es ist verwachsen. Das Nebengebäude ist in Betonsteinen errichtet und besitzt ein Pultdach mit Ziegeleindeckung und erfolgt der Zugang über ein Holztürl.
Einfriedungen sind der Liegenschaft, laut Angabe des Verpflichteten, nicht zugehörig. Im südostseitigen Bereich des Grundstückes entlang der Grundgrenze zur Ostseite vorhanden eine Wasserleitung mit Wasserhähnen.
765 m²
Laut Angabe des Verpflichteten im Zuge meiner Besichtigung und Befundaufnahme befinden sich die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Wasser, Kanal und Gas im Nahbereich des öffentlichen Gutes der Friedhofsgasse. Weiters wird vom Verpflichteten angegeben, dass am Grundstück sich ein Wasseranschluss befindet. Laut Grundbuch besteht über das Grundstück 327/1 das Recht der Verlegung einer Wasserentsorgungsleitung.
Laut GIS-Burgenland-Ausdruck ist der nordseitige Teil des Grundstückes als BD – Bau-land-Dorfgebiet sowie ein kleinerer südseitiger Bereich als BG – Bauland-Geschäftsgebiet gewidmet. Laut Rücksprache mit der Stadtgemeinde Neusiedl am See wurde ein Teilbebauungsplan für dieses Grundstück beschlossen, welcher jedoch noch keine Rechtsgültigkeit hat.
30.01.2024
418.000,00 EUR
kein Zubehör
Der Halbanteil des Verpflichteten beträgt € 181.830,00.
Ing. Werner Bayer
7400 Oberwart, Hauptplatz 11