Versteigerung - Wohnung W 7
25 E 1537/24m
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01.04.2025
am 21.05.2025 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II Stock
+43 5 76014 3486 00 08
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 13.05. 2025, 10.00 Uhr, statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen. Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können
bei diesem Gericht nach telefonischer Vereinbarung während der Amtszeiten (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
92005 Lustenau
7824
10/4 Baufläche (Gebäude), Gärten, Maria-Theresien-Straße 14
19 und 20, 298/1412 Anteile
Maria-Theresien-Straße 14
6890 Lustenau
Wohnungseigentumsobjekt
In dem in Lustenau befindlichen sechsgeschossigen Gebäudes – Bahnhofstraße Maria-Theresien-
Straße 14 – im 3. Obergeschoss und Dachgeschoss gelegene zweigeschossige Vier-Zimmer-Wohnung Top Nr. 7 mit insgesamt ca. 116,55 m² Nutzfläche, einem
Balkon im 3. Obergeschoss mit ca 11,56 m², einer Terrasse im Dachgeschoss mit ca 98,16 m², dem Kellerabteil Nr. 7 im
Kellergeschoss mit ca 7,10 m² und dem Kfz-Stellplatz Nr 8 im Kellergeschoss mit ca 16,90 m²
*
**
116,55 m²
648.600,00 EUR
Kochen/Essen/Wohnen:
eine Einbauküche mit Elektrogeräten ([Glaskeramikkochfeld Marke Schott Ceran und
integriertem Bora Dunstabzug [Abdeckung fehlt], Geschirrspüler Marke AEG, Backrohr Marke
AEG, Mikrowelle Marke AEG) ein Handwaschbecken, die Länge der Einbauküche (inkl
Kochinsel) beträgt ca. 7 m und ein Sideboard mit einer Länge von ca. 3 m
21.600,00 EUR
64.860,00 EUR
324.300,00 EUR
*) Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist
eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012
in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
**) Nach den Erhebungen erfolgt die Zufahrt zur gegenständlichen Liegenschaft von den öffentlichen Verkehrswegen und anschließend über ein außerbücherliches Geh- und
Fahrrecht über das Nachbargrundstück 10/1, Dienstbarkeitsvereinbarung mit Vereinbarung
über die Wegnachbarschaft (siehe Beilage SV 2 des Bewertungsgutachtens, Seite 11 des Bewertungsgutachtens) Der Sachverständige hat der Bewertung eine rechtlich gesicherte Zufahrt zugrundegelegt. Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam
begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug
aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu erlegen (KEIN BARGELD!) und beträgt EUR 64.860,00.