Versteigerung - Einfamilienwohnhaus
244 E 68/24t
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
26.11.2025
am 16.12.2025 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
11.12.2025, 09.30, Ort und Stelle
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei Mag. Robert Pöschl,RA,Tel.:0316/ 82 87 49
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63266 Premstätten bei Vasoldsberg
561
2213/2
4
Höhenstraße 13
8076 Premstätten bei Vasoldsberg
Einfamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft mit der Einlagezahl 561 erstreckt sich östlich der Höhenstraße und ist mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut.
Die Liegenschaft ist nach Südwesten hin abfallend geneigt.
Das bewertungsgegenständliche Einfamilienwohnhaus besteht aus einem Kellergeschoß, welches an der westlichen Gebäudefront aufgrund der Hangneigung ebenerdig zugänglich ist (Garage) und aus einem Erdgeschoß. Im Gebäude sind Höhensprünge vorhanden, diese sind mittels Stufen ausgeführt. Weiters ist ein Gartenhaus am Grundstück situiert.
Das Wohnhaus Höhenstraße 13 wurde auf Basis der Baubewilligung vom 27.03.1968 als Wochenendhaus in Massivbauweise errichtet und in weiterer Folge auf Basis der Baubewilligung 131-0-260/83/Gp vom 31.01.1983 zu einem Wohnhaus erweitert und eine Wohnstube eingebaut. Es umfasst ein Untergeschoß (darin situierte Garage talseitig ebenerdig befahrbar) und ein Erdgeschoß.
Das Haus ist mit einem Satteldach mit Wellplatteneindeckung versehen, die Fassade ist um 2015 mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen worden.
Die Innenwände sind weitgehend massiv, geringfügig in Leichtbauweise ausgeführt worden. In den Sanitärbereichen sind die Wände mit keramischen Fliesen belegt. Die Fenster wurden als ursprünglich als Holzverbundfenster, welche teilweise noch vorhanden sind ausgeführt. Teilweise wurden die Fenster in 2-fach-Kunststoff-Isolierglasfenster getauscht. Als Sonnenschutz sind Fensterbalken vorhanden. Die Innentüren sind an Holzumfassungsstöcke angeschlagene furnierte Holzplattentüren, teilweise mit Glasausschnitten. Die Beheizung erfolgt mittels über eine Öl-Zentralheizung befeuerte Radiatoren. Die Warmwasserbereitung erfolgt über die Heizanlage sowie über einen Elektroboiler. Die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte und Heizanlage konnte nicht überprüft werden.
Der Fußbodenbelag ist in den Zimmern ist als Parkettboden und im Vorraum- Eingangsbereich sowie in den Sanitärräumen und dem Wintergartenzubau als Fliesenbelag ausgeführt.
Für den Wintergartenzubau und die Überdachung des Kellerabganges konnte kein Bewilligungsbescheid bei der Gemeinde Vasoldsberg ausgehoben werden.
2.016 m²
198,00 m²
302.000,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Partei steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.
1.000,00 EUR
30.200,00 EUR
151.000,00 EUR
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
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