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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 41/23p

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

10.06.2025

Versteigerungstermin:

am 22.07.2025 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leibnitz, Kadagasse 8, 8430 Leibnitz, Erdgeschoss Verhandlungssaal Nr. C

Besichtigungszeit:

Dr.-Billroth-Siedlung 4/7, 8435 Wagna, 10.07.2025 10:30-11:30 Uhr


Grundbuch:

66139 Leitring

EZ:

912

Grundstücksnr.:

417/1, 417/2, 419/1

BLNr:

87

Liegenschaftsadresse:

Dr.-Billroth-Siedlung 4 /7

PLZ/Ort:

8435 Wagna


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Auf der Liegenschaft, auf der sich der Bewertungsgegenstand Eigentumswohnung Top W4/7 befindet, hat die EGW Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH als Bauherr nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eine Wohnhausanlage in zwei Bauabschnitten mit insgesamt 41 Wohnungen errichtet. Der Bewertungsgegenstand befindet sich im zweiten Bauabschnitt Haus 4 welcher im Jahr 1986 gebaut wurde und somit unter die Bestimmung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1984 (GZ 14-44-H-0484/13-1986 vom 27.01.1986) fällt.
Die Wohnhausanlage wurde in Massivbauweise mit einem Satteldach errichtet. Die Benützungsbewilligung wurde mit Bescheid (GZ A 131/0-86-Billr.-L) am 15.12.1986 erteilt. Die Außenwände wurden verputzt. Die Innenwände bestehen aus verputztem Mauerwerk.
Für die Vorsorgeheizung wurden Kamine errichtet. Es besteht keine Aufzugsanlage. Ein KFZ-Abstellplatz ist für die bewertungsgegenständliche Eigentumswohnung vorhanden. Eine Hausbesorgerwohnung besteht nicht. Die Eigentumswohnung Top W 4/7 besteht aus Vorraum, Küche, Bad, WC, drei Zimmern, Abstellraum und einer Loggia sowie einem Schlafzimmer. Ein Kellerabteil mit Fenster sind der Wohnung zugeordnet.
Bauweise: Massivbauweise (Ziegel, Beton)
Hauptstiege: Massiv mit Handlauf
Dach: Satteldach
Aufzugsanlage: n.v.
Decken: Massiv, verputzt und gemalt
Außenwände: Massiv aus Ziegelmauerwerk bzw. Beton
Wohnungseingangstür: Holztüre
Innenwände: massiv, verputzt und teilw. gefliest
Böden: Fliesen, Laminat
Innentüren: überwiegend Holztüren mit Holzzargen
Balkontüre: Kunststoff
Fenster: Kunststoff
Sonnenschutz: teilw. Rollläden, Funktionsfähigkeit nicht geprüft
Loggia: Kunststoffbelag, Markise
Heizung: Elektro-Ofen
Warmwasser: E-Boiler
Installationen: Standard
Sanitärräume: Gefliest, Waschbecken, WC, Badewanne
Küche: Systemmöbel mit Geräten (Spüle, Backrohr mit Kochfeld)
Sonstiges: Es besteht Instandhaltungs- und Reparaturbedarf
Außenanlagen: Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich hauptsächlich um befestigte und nicht befestigte Geh- und Fahrwege bzw. Grünflächen.

Grundstücksgröße:

5.044 m²

Objektgröße:

80,82 m²


Schätzwert:

142.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Wie unter Punkt 2.5 beschrieben, konnte folgendes bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden.
Küche: Systemmöbel mit Geräten (Spüle, Backrohr mit Kochfeld)
Wohnzimmer: Klimaanalage
Loggia: Markise

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

700,00 EUR

Vadium:

14.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

106.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die Hausverwaltung erfolgt durch die EGW Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, Andreasgasse 9, 1070 Wien. Sämtliche nachstehende Angaben beruhen auf Informationen der Hausverwaltung.
Derzeit besteht ein Rückstand aus der monatlichen Vorschreibung in der Höhe von € 3.643,88 (Stand 18.03.2024).
Derzeit gelangen keine Darlehen zur Vorschreibung.
Der Rücklagenstand für die gesamte Wohnhausanlage weist per 31.03.2022 ein Guthaben in Höhe von rd. € 50.891,91 auf.
Es ist keine Hausbesorgerwohnung vorhanden.
Betreffend Sanierung wird mitgeteilt, dass bis auf die Balkone vorerst keine großen Sanierungen geplant sind
Betriebskosten:
Die Betriebskosten für die Top W 4/7 betragen lt. Vorschreibung der Hausverwaltung derzeit monatlich 146,81 € (inkl. Ust).
Reparaturrücklage:
Der Betrag für die Instandhaltung für die Top W 4/7 beträgt lt. Vorschreibung der Hausverwaltung derzeit monatlich 80,78 €.
Heizkosten:
Die monatlichen Heizkosten konnten nicht erhoben werden.
Für dringend zu erledigende Reparaturarbeiten werden Kosten in der Höhe von 1.000,00 € (ohne Nachweis) in Ansatz gebracht und vom Verkehrswert abgezogen.
Für die zu erledigenden Räumungs- und Entsorgungskosten werden Kosten in der Höhe von 2.500,00 € (ohne Nachweis) in Ansatz gebracht und vom Verkehrswert abgezogen.
Das Vadium ist ausschließlich in Form von Sparurkunden beim Versteigerungstermin zu erlegen.
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesonders an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Sich auf die Liegenschaft beziehende Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Leibnitz von Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr, Zimmer 2 - Erdgeschoss, eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten ist aus der Ediktsdatei des BMJ im Internet (http://www.edikte.justiz.gv.at) zu ersehen.
Die verpflichtete Partei hat fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a) UStG 1994 zu verzichten.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind zum Versteigerungstermin mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundriss(e):

Grundriss (80 KB)

Foto(s):

Foto 1 (136 KB) Foto 2 (173 KB) Foto 3 (167 KB) Foto 4 (187 KB)


Bekannt gemacht am 10.6.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Dr.-Billroth-Siedlung 4/7, 8435 Wagna, 10.07.2025 10:30-11:30 Uhr


Ausdruck vom: 17.07.2025 05:30:55 MESZ