zur Navigation
Dienststelle:

BG Innere Stadt Wien (001)

Aktenzeichen:

50 E 18/25m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.10.2025

Versteigerungstermin:

am 12.12.2025 um 11:30 Uhr

Versteigerungsort:

1030 Wien, Marxergasse 1a, 7. Stock, Saal Nr. 707

Telefonkontakt:

01/515 28/DW 308 987

Besichtigungszeit:

11.12.2025, 15.30 bis 16:30 Uhr
1050 Wien, Margaretengürtel 114, Margaretengürtel
116, Brandmayergasse 36, Margaretengürtel 118,
Arbeitergasse 47

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, Mo, Mi - Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di 8 - 13 Uhr


Grundbuch:

01008 Margarethen

EZ:

2408

BLNr:

13

Liegenschaftsadresse:

Margaretengürtel 114 ident Brandmayergasse 36, Margaretengürtel 116 und Margaretengürtel 118 ident Arbeitergasse 47

PLZ/Ort:

1050 Wien


Kategorie(n):

Mietshaus

Beschreibung (WE):

Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein mehrgeschoßiger Wohnblock, erbaut um 1912/13. Infolge von diversen Wohnungszusammenlegungen in den Regelgeschossen bestehen derzeit lt. Zinslisten insgesamt 62 Tops mit Flächen von rd. 28 bis rd. 135 m² als Wohnungen, sowie zwei Magazine und zwei Geschäftslokale zwischen rd. 60 bis rd. 522 m² ; womit eine gesamte Nutzfläche von rd. 4.700 m² vorhanden ist.

Grundstücksgröße:

1.416 m²

Objektgröße:

4.712,00 m²


Schätzwert:

12.500.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

1.250.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

6.250.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Gemäß 179 ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters / der Bieterin sind ein gültiger
Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis geeignet (nicht:
Führerschein, Berufsausweise etc. und ID-Austria-Ausweise sowie Fotos von Ausweisen).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche
Formular von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und
ausgefüllt mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-
zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die verpflichtete Partei hat
dem Exekutionsgericht nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Schätzwerts mitgeteilt,
dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden
sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung
des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
> übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Zinshaus

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Ansicht Fassade (143 KB)

Ausdruck vom: 01.12.2025 18:31:19 MEZ