Versteigerung - ehemalige Hofstelle
9 E 21/24b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.05.2025
am 24.09.2025 um 10:15 Uhr
Bezirksgericht Krems/Donau, Erdgeschoß, Saal E
02732/809 393 502, Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Verpflichtete sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaften und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin beim Bezirksgericht beantragt werden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Zu der genannten Liegenschaft gehört kein Zubehör. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt 10 % vom Schätzwert und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Ediktsdatei eine Langfassung des Schätzungsgutachtens zu finden ist. (§ 170 Z 7 EO n.F.).
12157 Höbenbach
750
1 (51/100tel Anteile)
Ortsstraße 34
3511 Höbenbach
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Gegenständliche Liegenschaft ist eine ehemalige Hofstelle und besteht aus einem Wohnhaus, einem Stallgebäude/Garagen und einem Stadel.
Die Objekte der ehemaligen Hofstelle sind desolat, die massiven Mauern nach der Überflutung im Jahr 2024 tlw. noch stark durchfeuchtet: Demnach sind die Objekte auch unter Berücksichtigung der unzweckmäßigen Bauarten und Bauformen als Abbruchobjekte zu bezeichnen.
36.000,00 EUR
kein Zubehör
3.600,00 EUR
18.000,00 EUR
~ Bruttogrundflächen
Da betreffend gegenständliche ehemalige Hofstelle (Wohnhaus, Stallgebäude/Garagen, Stadel) von der Marktgemeinde Paudorf keine Unterlagen übergeben wurden, hat der gefertigte Sachverständige anlässlich der Befundaufnahme eine für die Genauigkeitsansprüche der Bewertung ausreichende Vermessung durchgeführt. Daraus wurden die Bruttogrundflächen der Objekte ermittelt. Diese Vermessung wurde als Basis für vorliegende Bewertung unterstellt.
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~ Abbruchkosten Wohnhaus, Stallgebäude/Garagen, Stadel
Die Beurteilung der Abbruchkosten betreffend das Wohnhaus, das Stallgebäude/Garagen und den Stadel wurden für vorliegendes Gutachten ohne detaillierte Kalkulation pauschal angesetzt. Dies deshalb, weil ein präsumtiver Käufer gegenständlicher Liegenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit bei seinen Kalkulationen in ähnlicher Weise vorgehen würde. Der gefertigte Sachverständige kann demnach für die Höhe der tatsächlich anfallenden Abbruchkosten keine Haftung übernehmen.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Grundlagen detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar)
Lageplan Orthofoto Hofstelle (1119 KB)
Lageplan Openstreetmap Hofstel (263 KB)
Lageplan FläWi Hofstelle (304 KB)
Lageplan ÖK Höbenbach (840 KB)
Lageplan ÖK Thallern (930 KB)
Alle Edikte zum Fall:
3511 Höbenbach, Ortsstraße 34
3511 Höbenbach
3511 Thallern