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Dienststelle:

BG Krems an der Donau ()

Aktenzeichen:

9 E 21/24b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

12157 Höbenbach

EZ:

750

BLNr:

1

Adresse:

Ortsstraße 34

PLZ/Ort:

3511 Höbenbach


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Gegenständliche Liegenschaft ist eine ehemalige Hofstelle und besteht aus einem Wohnhaus, einem Stallgebäude/Garagen und einem Stadel.
Die Objekte der ehemaligen Hofstelle sind desolat, die massiven Mauern nach der Überflutung im Jahr 2024 tlw. noch stark durchfeuchtet: Demnach sind die Objekte auch unter Berücksichtigung der unzweckmäßigen Bauarten und Bauformen als Abbruchobjekte zu bezeichnen.

Anschlüsse:

o Stromanschluss: derzeit keiner vorhanden
o Wasserversorgung: Anschluss besteht bei der EVN Wasser GmbH, derzeit nicht aktiv
o Kanalanschluss: angeschlossen an die öffentliche Abwasserversorgung


Baubewilligung:

Altbestand; keine Unterlagen im Bauakt der Gemeinde

Benützungsbewilligung:

Altbestand; keine Unterlagen im Bauakt der Gemeinde

Widmung:

Bauland-Agrargebiet (BA)

Bestandsverhältnisse:

Die Objekte waren zum Zeitpunkt der Befundaufnahme leerstehend; es wurden keine Bestandrechte bekanntgegeben


Stichtag:

06.03.2025

Schätzwert:

36.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Dingliche Rechte: grundbücherlich sichergestellt
~ KG 12157 Höbenbach EZ 750
Keine
Dingliche Lasten: grundbücherlich sichergestellt
~ KG 12157 Höbenbach EZ 750
C-LNr.1: Veräußerungs-, Belastungs- und Verpfändungsverbot (18 HG 152/20 f LG Krems/Donau)
C-LNr.2: Pfandrecht
C-LNr.3: Einleitung des Versteigerungsverfahrens
Rechte/Lasten: außerbücherlich
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen beim Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems:
Entsprechend schriftlicher Auskunft einer Vertreterin Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems (E-Mail vom 27.02.2025) bestehen zum 27.02.2025 keine offenen Abgabenforderung gegenüber dem Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems.
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen beim Steueramt des Magistrates der Stadt Krems:
Entsprechend der schriftlichen Auskunft eines Vertreters des Steueramtes des Magistrates der Stadt Krems (E-Mail vom 04.02.2025) wurde für die Liegenschaft KG 12172 Thallern EZ 558 keine Grundsteuer vorgeschrieben. Weiters wurde mitgeteilt, dass für die verpflichtete Partei, Herrn Christoph KALTENBÖCK, kein Abgabenkonto eingerichtet wurde.
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen bei der EVN Wasser GmbH:
Mit E-Mail vom 27.02.2025 teilte ein Mitarbeiter der EVN Wasser GmbH mit, dass der Anschluss betreffend das GstNr. .42 KG 12157 Höbenbach (ehemalige Hofstelle) nicht aktiv sei und somit auch keine offenen Vorschreibungen bestehen würden.


Sonstige Hinweise:

~ Bruttogrundflächen
Da betreffend gegenständliche ehemalige Hofstelle (Wohnhaus, Stallgebäude/Garagen, Stadel) von der Marktgemeinde Paudorf keine Unterlagen übergeben wurden, hat der gefertigte Sachverständige anlässlich der Befundaufnahme eine für die Genauigkeitsansprüche der Bewertung ausreichende Vermessung durchgeführt. Daraus wurden die Bruttogrundflächen der Objekte ermittelt. Diese Vermessung wurde als Basis für vorliegende Bewertung unterstellt.
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~ Abbruchkosten Wohnhaus, Stallgebäude/Garagen, Stadel
Die Beurteilung der Abbruchkosten betreffend das Wohnhaus, das Stallgebäude/Garagen und den Stadel wurden für vorliegendes Gutachten ohne detaillierte Kalkulation pauschal angesetzt. Dies deshalb, weil ein präsumtiver Käufer gegenständlicher Liegenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit bei seinen Kalkulationen in ähnlicher Weise vorgehen würde. Der gefertigte Sachverständige kann demnach für die Höhe der tatsächlich anfallenden Abbruchkosten keine Haftung übernehmen.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Grundlagen detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar)

erstellt von:

Dipl.Ing. Gerhard Josef Maier
3511 Furth bei Göttweig, Oberfucha 1


Alle Edikte zum Fall:

Ausdruck vom: 13.08.2025 08:03:01 MESZ