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Dienststelle:

BG Graz-West (641)

Aktenzeichen:

309 E 25/26d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

12.08.2026

Versteigerungstermin:

am 23.9.2026 um 9:45 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Telefonkontakt:

0316 8074 6117


Grundbuch:

63105 Gries

EZ:

112

Grundstücksnr.:

168/1 bzw. 168/2

BLNr:

31 (50/1000 Anteil)

Liegenschaftsadresse:

Lazarettgasse 37 u. 37a

PLZ/Ort:

8020 Graz


Kategorie(n):

Hausanteil

Beschreibung (WE):

Bewertungsgegenstand bilden die auf der Liegenschaft EZ 112 der KG 63105 Gries errichteten Mehrparteien-Wohnhäusern (Hauptgebäude und Hofgebäude) mit der Liegenschaftsadresse: Lazarettgasse 37/37a, 8020 Graz. Die Liegenschaft mit der EZ 112 der KG 63105 Gries hat ein Gesamtausmaß von 840 m ² (lt. Grundbuchsstand) und ist mit zwei Mehrparteien-Wohnhäusern bebaut.
Nutzfläche der Liegenschaft Hauptgebäude Haus Nr. 37: 862,92 m²; das auf der gegenständlichen Liegenschaft sanierte und aufgestockte Wohngebäude mit der Haus Nr. 37 umfasst 15 Wohnungen in fünf Geschoßen.
Nutzfläche der Liegenschaft Hofgebäude Haus Nr. 37a: 361,98 m²; mit der Baubewilligung vom 05.03.2024 wurden insgesamt auf zwei Geschoßen fünf Wohneinheiten im Hofgebäude, Fahrradabstellplätze und ein Müllplatz geschaffen.
Bei den Gebäuden ist kein einheitlich neuwertiger Zustand über sämtliche Bauteile gegeben, sondern ein durch Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen überformter Bestandszustand. Typisch hierfür ist das Nebeneinander von modernisierten Erschließungsflächen, funktional neu geordneten Hof- und Zugangsbereichen und gleichzeitig älteren, in wesentlichen Teilen ursprünglichen beziehungsweise nur partiell sanierten Keller- und Technikzonen. Bewertungsfachlich ist von einem teilmodernisierten Bestandsobjekt mit gestuftem Instandhaltungsniveau auszugehen.
An den Tagen der Befundaufnahmen war der Bewertungsgegenstand bewohnt und möbliert. Es wurden Bestandsverhältnisse bekanntgegeben (s. Mietzinsliste; auf die Ausführungen des Sachverständigen wird ausdrücklich hingewiesen).
Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Ertragsliegenschaft im Rahmen eines Bauherrenmodells. Ideelle Anteile an einer Ertragsliegenschaft wie die bewertungsgegenständliche sind im aktuellen Marktgeschehen gut verkäuflich. Es wird demgemäß kein Abzug für den Wert der ideellen Anteile im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft zum Ansatz gebracht.
Verkehrswert der Gesamtliegenschaft:
Ertragswert Hauptgebäude Nr. 37 EUR 2.775.148,65
Ertragswert Hofgebäude Nr. 37a EUR 1.159.591,63
Sonstige wertbeeinflussende Umstände
Allgemeine Reparaturen - EUR 15.000,00
Sonstige wertbeeinflussende Umstände
Nutzung der Fassade zu Werbezwecken - EUR 27.000,00
Ertragswert der Liegenschaft EUR 3.892.740,28
Verkehrswert (gerundet) EUR 3.698.000,00
Verkehrswert der ideellen 50/1000–Anteile (gerundet) EUR 185.000,00
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
Ohne Anrechung ist folgende außerbücherliche Last für die Liegenschaft KG 63105 Gries, EZ 112, B-LNR 31, 50/1000-Anteile zu übernehmen: Die außerbücherliche Nutzung gemäß der Vereinbarung vom 08.01.2021 betreffend der unbefristeten Nutzung der auf das Grundstück mit der GST-Nr. 166 der Fa. Spätauf grenzenden Fassade zu Werbezwecken. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Ermittlung des Ertragswertes berücksichtigt.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.

Grundstücksgröße:

840 m²

Objektgröße:

1.224,90 m²


Schätzwert:

185.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Im Zuge der Befundaufnahme konnte folgendes bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden: 19 Einbauküchen mit Systemmöbeln samt Geräten (Spüle, Kochfeld, Backrohr, etc.).
Eine gesonderte Bewertung der Küchen ist nicht erfolgt, da der Wert der Einbauküchen bereits in der Rohertragsberechnung berücksichtigt ist oder aber im Eigentum der jeweiligen Mieter steht.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

18.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

92.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Ideeller Anteil Lazarettg. 37 (23.09.2026 9:45)

8020 Graz, Lazarettgasse 37 u. 37a

Ausdruck vom: 15.08.2026 23:13:05 MESZ