Versteigerung - Objekt 1
24 E 8/25y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
16.09.2025
am 04.11.2025 um 11:30 Uhr
Verhandlungssaal II, Erdgeschoss, Bezirksgericht Gänserndorf
Vergabe eines Besichtigungstermines ist nur über schriftlichen Antrag (per Post mit Anschrift und Telefonnummer) unter Angabe der Geschäftszahl bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin möglich. Sollte ein Besichtigungstermin bereits ausgeschrieben sein, kann dieser ohne weitere Anmeldung besucht werden. Es gibt nur einen Besichtigungstermin.
06112 Hohenau
4035
1 und 2
Hauptstraße 165, 65a
2273 Hohenau
bebaubare Liegenschaft
Bezeichnung der Liegenschaft: BLNrn. 1 und 2, Anteil je 1/2
GStNr. 2333/3 Gärten 1.035 m²
Flächenwidmung: Bauland-Wohngebiet
Liegenschaft mit Wohnhaus (im Jahr 2020 errichtet, aber
noch nicht fertiggestellt)
Wohnnutzfläche: ca. 116,78 m²
Adresse: 2273 Hohenau an der March, Hauptstraße 165,
65a
Zustand: Wohnhaus ist nicht fertiggestellt, es fehlen:
Fassade, Untersicht Dach Terrasse, Außenanlagen und
Garten, Sickerschacht im Vorgarten, Waschbecken und
Badewanne im Badezimmer
1.035 m²
116,78 m²
294.183,00 EUR
nicht festgestellt
29.418,30 EUR
147.091,50 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
dingliche Lasten:
EUR 548,-- GVU (Abfallwirtschaftsgebühr, NÖ •
Seuchenvorsorgeabgabe)
EUR 3.842,91 Gemeinde (Grundsteuer, •
Wasserbezugs-, Wasserbereitstellungs-,
Kanalbenützungsgebühr,
Kanaleinmündungsabgabe)
Dienstbarkeit:
das zu CLNr. 3a einverleibte Geh- und Fahrtrecht •
für Grundstück Nr. 2333/1 (Eigentümerin:
Marktgemeinde Hohenau an der March)
Das Vadium beträgt EUR 29.418,30 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt
werden.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichteten Parteien haben nicht bekanntgegeben, ob sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichten.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar