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Dienststelle:

BG Gänserndorf ()

Aktenzeichen:

24 E 8/25y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

06112 Hohenau

EZ:

4035

BLNr:

1 und 2

Adresse:

Hauptstraße 165, 65a

PLZ/Ort:

2273 Hohenau


Kategorie(n):

bebaubare Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Bezeichnung der Liegenschaft: BLNrn. 1 und 2, Anteil je 1/2
GStNr. 2333/3 Gärten 1.035 m²
Flächenwidmung: Bauland-Wohngebiet
Liegenschaft mit Wohnhaus (im Jahr 2020 errichtet, aber
noch nicht fertiggestellt)
Wohnnutzfläche: ca. 116,78 m²
Adresse: 2273 Hohenau an der March, Hauptstraße 165,
65a
Zustand: Wohnhaus ist nicht fertiggestellt, es fehlen:
Fassade, Untersicht Dach Terrasse, Außenanlagen und
Garten, Sickerschacht im Vorgarten, Waschbecken und
Badewanne im Badezimmer

Grundstücksgröße:

1.035 m²

Objektgröße:

116,78 m²



Stichtag:

30.08.2023

Schätzwert:

294.183,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Lasten:

dingliche Lasten:
EUR 548,-- GVU (Abfallwirtschaftsgebühr, NÖ •
Seuchenvorsorgeabgabe)
EUR 3.842,91 Gemeinde (Grundsteuer, •
Wasserbezugs-, Wasserbereitstellungs-,
Kanalbenützungsgebühr,
Kanaleinmündungsabgabe)
Dienstbarkeit:
das zu CLNr. 3a einverleibte Geh- und Fahrtrecht •
für Grundstück Nr. 2333/1 (Eigentümerin:
Marktgemeinde Hohenau an der March)


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
dingliche Lasten:
EUR 548,-- GVU (Abfallwirtschaftsgebühr, NÖ •
Seuchenvorsorgeabgabe)
EUR 3.842,91 Gemeinde (Grundsteuer, •
Wasserbezugs-, Wasserbereitstellungs-,
Kanalbenützungsgebühr,
Kanaleinmündungsabgabe)
Dienstbarkeit:
das zu CLNr. 3a einverleibte Geh- und Fahrtrecht •
für Grundstück Nr. 2333/1 (Eigentümerin:
Marktgemeinde Hohenau an der March)
Das Vadium beträgt EUR 29.418,30 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt
werden.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichteten Parteien haben nicht bekanntgegeben, ob sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichten.

erstellt von:

BG Gänserndorf (060)

Ausdruck vom: 03.10.2025 04:39:13 MESZ