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30.09.1991

Bekannt gemacht am 8. Juli 2024
Schuldner:
Kireviz
Vorname:
Ibrahim
Schmanngasse 3/Stg. 3/9
2000 Stockerau
Gebdat: 30.09.1991
Kostendeckung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig.
Beschluss vom 8. Juli 2024

Bekannt gemacht am 2. August 2024
Rechtskraft:
Die Nichteröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 2. August 2024
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:29:07 MESZ