LG Feldkirch (929), Aktenzeichen 14 S 39/22f
Konkursverfahren
15350z
Bekannt gemacht am 14. Dezember 2022
- Firmenbuchnummer:
- FN 15350z
- Schuldner:
- Bertsch Energy GmbH & Co KG
Herrengasse 23
6700 Bludenz
FN 15350z
- Masseverwalter:
- KLAGIAN Wilhelm Dr. MAS (European Law), LL.M.
Marktstraße 4
6850 Dornbirn
Tel.: 05572/51800-0, Fax: 05572/51800-8
E-Mail: bertsch@skbgl.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- GISINGER Tobias MMag. Dr.
Marktstraße 4
6850 Dornbirn
Tel.: 05572/51 800, Fax: 05572/51 800-8
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.12.2022
Anmeldungsfrist: 08.02.2023
- Tagsatzung:
- Datum: 23.02.2023
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 16. Dezember 2022
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 16. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2022
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, 6800 Feldkirch, Widnau 4
Kreditschutzverband von 1870, 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 2
Alpenländischer Kreditorenverband, 6845 Hohenems, Bützenweg 9
Österreichischer Verband Creditreform, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 25
Beschluss vom 20. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 30. Dezember 2022
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 30. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 1. Dezember 2023
- Tagsatzung:
- Datum: 25.01.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 30. November 2023
Bekannt gemacht am 8. März 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 23.05.2024
um: 09.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/I. Stock
1. Zur Verteilung des Sondermasseerlöses hinsichtlich der Verwertung nachfolgender Pfandkonten:
Zum Stichtag der Insolvenzeröffnung bestanden folgende Kontoguthaben:
Zu Kontonummer IBAN AT61 5800 0003 8124 6213
(Pfandkonto I) EUR 15.649.587,18
Zu Kontonummer IBAN AT95 5800 0003 8124 6183
(Pfandkonto II) EUR 7.277.937,01
gesamt EUR 22.927.524,19
Zum Stichtag der vorläufigen Verteilung am 30.06.2023 bestanden folgende Kontoguthaben:
Zu Kontonummer IBAN AT95 5800 0003 8124 6213 (Pfandkonto I)
Saldo EUR 15.651.184,00
Habenzinsen EUR 19.403,18
Gesamt EUR 15.670.587,18
Zu Kontonummer IBAN AT61 5800 0003 8124 6183 (Pfandkonto II)
Saldo EUR 7.278.784,67
Habenzinsen EUR 9.023,70
Gesamt EUR 7.287.808,37
gesamtes zu verteilendes Realisat EUR 22.958.395,55
wird analog der Bestimmungen der §§ 209 ff EO die Verteilungstagsatzung anberaumt.
2. Die mit ihren Ansprüchen auf den Verwertungserlös gewiesenen Personen sind angehalten, eine Forderungsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 210 ff EO bis spätestens 14 Tage vor der Tagsatzung beim Landesgericht Feldkirch einzubringen und die zum Nachweis ihrer Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrende Leistungen, Kosten und sonstige Nebenforderungen dienenden Urkunden, soweit sich diese nicht schon im Insolvenzakt befinden, vorzulegen, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie sich aus dem Grundbuch als rechtsbeständig und zur Befriedigung geeignet ergeben. Auch der Nachweis der Identität zwischen der pfandrechtlich sichergestellten mit der angemeldeten Forderung ist zu erbringen. Ist zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen sie den von ihnen geforderten Betrag angeben.
3. Forderungen, die nach Ablauf der zu Punkt 2. genannten Frist, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen. Muss aufgrund der verspäteten Anmeldung die Verhandlung erstreckt werden, so hat das Gericht nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) die Kosten jedes zu verständigenden und bei der erstreckten Tagsatzung anwesenden Beteiligten für die Teilnahme an der erstreckten Verhandlung festzusetzen und deren Bezahlung dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bemessen. Nach Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Beschluss vom 8. März 2024
Bekannt gemacht am 24. November 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: ca. 12,004 %
Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen 14 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung.
- Tagsatzung:
- Datum: 11.12.2025
um: 09.35 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 123/ I.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Beschluss vom 20. November 2025
Bekannt gemacht am 11. Dezember 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Dnach gelangt eine Quote von ca. 12,004 % zur Auszahlung.
Beschluss vom 11. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 14. April 2026
- Schlussverteilung:
- Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Gesamtquote 12,026882 %
Beschluss vom 14. April 2026
Bekannt gemacht am 5. Mai 2026
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 5. Mai 2026
Ausdruck vom: 27.07.2026 03:35:33 MESZ
