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03.09.1995

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2021
Schuldner:
Gencer
Vorname:
Ibrahim
Susi Nicoletti Weg 8/3/17
1100 Wien
Gebdat: 03.09.1995
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.12.2021
Anmeldungsfrist: 02.02.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.02.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 1 % ihrer Forderung, und zwar wie folgt:
In 36 gleich großen Teilquoten zu je 0,02777 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 35 Teilquoten jeweils am 1. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage, es sei denn, das Gericht bestimmt eine andere Frist.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Beschluss vom 20. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 4. März 2022
Tagsatzung:
Datum: 16.03.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: 4. Stock, Zimmer 406
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 1% ihrer Forderungen; und zwar wie folgt: In 36 gleich großen Teilquoten zu je 0,02777%; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig; die weiteren 35 Teilquoten jeweils am 1 der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Beschluss vom 2. März 2022

Bekannt gemacht am 16. März 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870, Fax: 050 1870 - 99 89 27
E-Mail: ksv@ksv.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 16.03.2022 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 16. März 2022

Bekannt gemacht am 8. April 2022
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 7. April 2022

Bekannt gemacht am 4. April 2025
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 4. April 2025

Bekannt gemacht am 24. April 2025
Text:
Der Beschluss vom 04.04.2025 ist in Rechtskraft erwachsen.
Beschluss vom 24. April 2025
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:39:05 MESZ