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07.02.1979

Bekannt gemacht am 5. Juli 2018
Schuldner:
Pelcar Christian (Gastwirt, KFZ-Handel)
Geschäftsanschr.: Fröhlichgasse 77
8010 Graz
Gebdat: 07.02.1979
Wohnanschrift: Adalbert-Stifter-Gasse 17, 8020 Graz
Masseverwalter:
Dr. Christoph ORGLER Rechtsanwalt
Glacisstraße 27/2
8010 Graz
Tel.: +43 316 8068 0, Fax: +43 316 8068 21
E-Mail: office@rechtsanwalt-orgler.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.07.2018
Anmeldungsfrist: 14.08.2018
Text:
Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren nach Art 3 Abs 1 EulnsVO.
Tagsatzung:
Datum: 28.08.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi.Nr. 230/II. Stock (Saal "L")
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Erste Gläubigerversammlung und Berichts- und Prüfungstagsatzung
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Beschluss vom 5. Juli 2018

Bekannt gemacht am 28. August 2018
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 28. August 2018

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 26.02.2019
um: 10.40 Uhr
Ort: Zi.Nr.230/II.Stock (L)
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
mit Beisatz:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 5 %, zahlbar in 10 Halbjahresquoten zu je 0,5 % . Die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig. Die weiteren Teilquoten sind jweils halbjährlich am 1.3. bzw. 1.9. eines jeden Jahres, dies beginnend mit 1.9.2019, fällig.
Text:
Laut Verteilungsentwurf können nur noch die Massgeläubiger teilweise bedient werden, wärhend die weiteren Gläubiger leer ausgehen.
Beschluss vom 16. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 27. Februar 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Genehmigung des Schlussverteilungsentwurfs des Masseverwalters (§ 47 IO)
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Bestätigung:
Der am 26.02.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten (zusätzlich zum Verwertungserlös) eine Gesamtquote von 5 %, und zwar
1.) zahlbar in 10 Halbjahresquoten zu je 0,5 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig. Die weiteren Teilquoten sind jeweils halbjährlich am 1.3. bzw. 1.9. eines jeden Jahres, dies beginnend ab 1.9.2019 fällig.
2.) Die offenen Masseforderungen sind bis 31.12.2019 vom Schuldner zu bezahlen (§ 196 Abs. 2 IO).
Das Insolvenzverfahren ist mit Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.

Beschluss vom 26. Februar 2019

Bekannt gemacht am 18. März 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.03.2024
Beschluss vom 18. März 2019

Bekannt gemacht am 31. März 2020
Text:
Der am 26. Februar 2019 von der Mehrheit der Gläubiger angenommene und noch am selben Tag bestätigte Zahlungsplan wird gem. § 196 Abs. 2 IO für nichtig erklärt.
Text:
Gem. § 1 Abs. 2 COVID-19-JustizbegleitG wird die Frist zur Einbringung eines Rekurses gegen den Beschluss vom 31.3.2020, ON 22, auf Nichtigerklärung des am 26.2.2019 von der Mehrheit der Gläubiger angenommenen und am gleichen Tag bestätigten Zahlungsplan nicht für die in § 1 Abs. 1 des genannten Gesetzes festgelegte Dauer unterbrochen, sondern beträgt 14 Tage ab Einschaltung dieses Beschlusses in der ID. Dieser Beschluss kann nicht angefochten werden.
Beschluss vom 31. März 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 00:11:27 MESZ