HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 188/23s
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
546854y
Bekannt gemacht am 10. Oktober 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 546854y
- Schuldner:
- Perak Bau GmbH
Pantucekgasse 20/3/10
1110 Wien
FN 546854y
- Masseverwalter:
- WÖRAN Jakob Mag.
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 5335272, Fax: 533527215
E-Mail: office@abel-legal.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.10.2023
Anmeldungsfrist: 07.12.2023
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 21.12.2023
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 11.01.2024
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 10. Oktober 2023
Bekannt gemacht am 21. Dezember 2023
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 21. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 11. Jänner 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 24 % Quote, zahlbar wie folgt
- 7 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
- weitere 6 % binnen 8 Monaten, weitere 5 % binnen 16 Monaten und weitere 6 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplanes.
- im Falle des Terminverlustes tritt absolutes Wiederaufleben der Forderungen ein.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 11.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 11. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 1. Februar 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.01.2026
Beschluss vom 1. Februar 2024
Ausdruck vom: 13.10.2026 16:42:06 MESZ
