zur Navigation
28.05.1958

Bekannt gemacht am 3. Mai 2021
Schuldner:
Erhardt
Vorname:
Franz
Hauptplatz 6a/2
8291 Burgau
Gebdat: 28.05.1958
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.05.2021
Anmeldungsfrist: 19.07.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 02.08.2021
um: 09.50 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,63 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 1 ,63 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,271 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Text:
Der Schuldner ist ermächtigt, über sein Lohn/Gehalts- und Sparkonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 3. Mai 2021

Bekannt gemacht am 26. Juli 2021
Text:
Die Insolvenzgläubiger/innen erhalten insgesamt 3,02 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,02 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,5033 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 26. Juli 2021

Bekannt gemacht am 2. August 2021
Tagsatzung:
Datum: 30.08.2021
um: 10.45 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,63 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 1,63 % innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,271 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 2. August 2021

Bekannt gemacht am 23. August 2021
Text:
Die Tagsatzung am 30.08.2021 dient auch der Entscheidung über den Antrag auf Ausscheidung des Steuerguthabens von EUR 300,00.
Beschluss vom 23. August 2021

Bekannt gemacht am 30. August 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 8,64 % ihrer Forderungen in 6 gleich großen halbjährlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 30.08.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. August 2021

Bekannt gemacht am 22. September 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.09.2024
Beschluss vom 22. September 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 23:05:37 MESZ