BG Salzburg (565), Aktenzeichen 7 S 17/19v
Schuldenregulierungsverfahren
29.03.1982
Bekannt gemacht am 19. Juni 2019
- Schuldner:
- Jovanovic
- Vorname:
- Dragana
Seniorenbetreuerin
Triebenbachstraße 13/5/34
5020 Salzburg
Gebdat: 29.03.1982
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.06.2019
Anmeldungsfrist: 23.08.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 13.09.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 3.14
3. Stock, Rudolfplatz 3, 5020 Salzburg
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von innerhalb von 14,7 % längstens fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes.
Die Quote wird in zehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Miet- und sonstige Nutzungsrechte an der Wohnung laut Schuldneranschrift werden aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und - unbeschadet allfälliger Rechte Dritter - dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen. Die Überlassung erfolge gem. § 5 Abs 4 IO.
Beschluss vom 19. Juni 2019
Bekannt gemacht am 30. Juli 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 9. Juli 2019
Bekannt gemacht am 8. August 2019
- Text:
- ACHTUNG KORREKTUR:
Die Eintragung vom 30.7.2019 erfolgte IRRTÜMLICH und betrifft nicht das gegenständliche Verfahren.
Beschluss vom 8. August 2019
Bekannt gemacht am 16. September 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 50 %, zahlbar innerhalb von längstens 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes in 10 gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate ist sechs Monate ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen. Die Massekosten sind sichergestellt.
- Bestätigung:
- Der am 13.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 13. September 2019
Bekannt gemacht am 28. November 2019
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.09.2024
Beschluss vom 24. Oktober 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 19:07:51 MESZ