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11.01.1989

Bekannt gemacht am 31. Dezember 2025
Schuldner:
Auer
Vorname:
Hans-Peter
Einzelunternehmer / Gastgewerbe
wh.: Weidach 300 t
6105 Leutasch
Gebdat: 11.01.1989
6105 Leutasch, Weidach 275 b,
6100 Seefeld in Tirol, Reitherspitzstraße 632 d
Beteiligter:
GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH
Schuldner-Vertreter
Maria-Theresien-Straße 34
6020 Innsbruck
Tel.: 0512239900
E-Mail: office@gsr.law
Sanierungsverwalter:
PFANZELT Erich Dr.Mag.
Griesgasse 5/3. Stock
6410 Telfs
Tel.: +43(0)5262 / 67 6 06
E-Mail: kanzlei@pfanzelt.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.01.2026
Anmeldungsfrist: 16.02.2026
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 02.03.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 212 - 2. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 02.03.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 212 - 2. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Auf die Insolvenzgläubiger entfällt eine 30 %-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes
Beschluss vom 31. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2026
Tagsatzung:
Datum: 19.01.2026
um: 09.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 212 - 2. Stock - Neubau
Berichtigung des Termines für die Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 2. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 19. Jänner 2026
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 19. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 2. März 2026
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 32,26 Prozent zahlbar in 2 Jahren, wobei 2,66 Prozent binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch RA Dr. Erich Pfanzelt zur Auszahlung gelangen und die restlichen 29,6 Prozent in 4 gleichen halbjährlichen Raten binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans zu leisten sind.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans bestellt.
Sollten die für die bedingte Forderung in ON 9 sicherzustellende Quotenbeträge frei werden, sind diese freiwerdenden Beträge als Superquote unabhängig von der Sanierungsplanquote an die Gläubiger mit festgestellten Forderungen zu verteilen.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 02.03.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten 32,26 Prozent zahlbar in 2 Jahren, wobei 2,66 Prozent binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch RA Dr. Erich Pfanzelt zur Auszahlung gelangen und die restlichen 29,6 Prozent in 4 gleichen halbjährlichen Raten binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans zu leisten sind.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans bestellt.
Sollten die für die bedingte Forderung in ON 9 sicherzustellende Quotenbeträge frei werden, sind diese freiwerdenden Beträge als Superquote unabhängig von der Sanierungsplanquote an die Gläubiger mit festgestellten Forderungen zu verteilen.
Beschluss vom 2. März 2026

Bekannt gemacht am 19. März 2026
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.03.2028
Rechtskräftig seit 16.03.2026
Beschluss vom 19. März 2026
Ausdruck vom: 29.03.2026 11:32:07 MESZ