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26.07.1970

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2020
Schuldner:
Reinprecht
Vorname:
Udo
Badl 19
8130 Badl
Gebdat: 26.07.1970
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.01.2020
Anmeldungsfrist: 07.04.2020
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Michael AXMANN
Kalchberggasse 10/I
8010 Graz
Tel.: 0316/83 25 15, Fax: 0316/81 67 78
E-Mail: office@anwalt-graz.info
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 28.04.2020
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 27. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 7. Februar 2020
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 27.1.2020 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 7. Februar 2020

Bekannt gemacht am 9. April 2020
Abberaumung:
Die für den 28.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund: Maßnahmen Coronapandemie; neuer Termin ergeht zum gegebenen Zeitpunkt
Beschluss vom 8. April 2020

Bekannt gemacht am 23. April 2020
Text:
Dem Rekurs wurde Folge gegeben. Dem Schuldner hat die Eigenverwaltung zu verbleiben. Die Bestellung des Insolvenzverwalters wurde ersatzlos aufgehoben.
Text:
Vollmachtswechsel:
neue Schuldnervertreterin:
Mag. Niki Zaar, RA, Nibelungengasse 8/1/1-3, 1010 Wien
Beschluss vom 22. April 2020

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Text:
Die Postsperre ist aufgehoben. Weiters ist der Schuldner über seine Girokonten frei verfügungsberechtigt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 8. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.06.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,52 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans in 60 gleichlautenden Teilquoten. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 8. Mai 2020

Bekannt gemacht am 5. Juni 2020
Text:
Es liegt folgender geänderter Zahlungsplan vor:
Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 3,42 % Ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
EUR 6.000,00 innerhalb von fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplans in 60 gleich großen Teilquoten zu je EUR 100,00. Die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die
weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Beschluss vom 5. Juni 2020

Bekannt gemacht am 10. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 3,42% ihrer Forderungen in 60 gleichlautenden monatlichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Bestätigung:
Der am 10.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. Juni 2020

Bekannt gemacht am 1. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.06.2025
Beschluss vom 30. Juni 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 23:37:45 MESZ