BG Innsbruck (811), Aktenzeichen 22 S 105/23z
Schuldenregulierungsverfahren
10.05.1970
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2023
- Schuldner:
- Felic
- Vorname:
- Rifet
Defreggerstraße 36 Top 1
6020 Innsbruck
Gebdat: 10.05.1970
- Beteiligter:
- WINKLER Norbert Mag. Dr.
Schuldnervertreter
Schmerlingstraße 4
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/585 808, Fax: 0512/58 03 81-22
E-Mail: winkler@ra-dwp.at
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.10.2023
Anmeldungsfrist: 20.12.2023
- Tagsatzung:
- Datum: 10.01.2024
um: 14.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 2, Brunecker Straße 3
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: angeboten werden 2,7 % zahlbar binnen 3 Jahren
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Beschluss vom 9. Oktober 2023
Bekannt gemacht am 7. Dezember 2023
- Text:
- Die neue Adresse des Schuldners lautet: Michael Gaismair Straße 7/top 6, 6020 Innsbruck
Beschluss vom 7. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 11. Jänner 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 27.03.2024
um: 14.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 2, Brunecker Str. 3
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 2,7 % zahlbar binnen 3 Jahren in 6 gleichen halbjährlichen Raten, wobei die erste Rate innerhalb von sechs Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig ist.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Beschluss vom 11. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 28. März 2024
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 3,35% zahlbar innerhalb von 3 Jahren in 6 gleichen halbjährlichen Raten, wobei die erste Rate am 27.9.2024 fällig ist;
die auf die bedingt angemeldete Forderung entfallenden Quote ist vom Schulnder sicherzustellen; für den Fall dass die Zahlungsverpflichtung für die bedingt angemeldete Forderung nicht schlagend wird, wird diese an die anderen Gläubiger im Verhältnis der festgestellten Forderungen ausbezahlt werden;
Rechtsanwalt Dr. Norbert Winkler, 6020 Innsbruck, hat die Treuhandschaft für auf die bedingt angemeldete Forderung entfallenden Quote übernommen und wird die Auszahlung bis spätestens 30.4.2027 veranlassen.
- Bestätigung:
- Der am 27.03.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. März 2024
Bekannt gemacht am 19. April 2024
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.03.2027
Beschluss vom 19. April 2024
Ausdruck vom: 21.12.2024 15:02:30 MEZ