LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 52/25g
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
245469i
Bekannt gemacht am 4. November 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 245469i
- Schuldner:
- G11 Unternehmensverbund AG
Grenzlandstraße 1
3950 Gmünd
FN 245469i
- Sanierungsverwalter:
- SAUER Christoph Dr.
Gartenaugasse 1
3500 Krems
Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11
E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.11.2025
Anmeldungsfrist: 28.12.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 24.11.2025
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
- Tagsatzung:
- Datum: 14.01.2026
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 28.01.2026
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Zahlung einer Quote von 30%, zahlbar binnen eines Jahres ab Annahme des Antrages auf Abschluss eines Sanierungsplanes.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 4. November 2025
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von 30% zahlbar wie folgt:
eine Barquote von 10%, welche samt dem Erfordernis für die Bezahlung der offenen Masseforderungen bis längstens 04.03.2026 bei dem Sanierungsverwalter zu erlegen ist, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung;
20% binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Als Nachfrist werden 14 Tage vereinbart.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 28. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 4. März 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 28.01.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. März 2026
Bekannt gemacht am 10. April 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.01.2027
Beschluss vom 10. April 2026
Ausdruck vom: 20.10.2026 13:11:51 MESZ
