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30.04.1976

Bekannt gemacht am 12. Mai 2025
Schuldner:
Paul Engelbert
Vorname:
Roland
Waldweg 1/5
4210 Gallneukirchen
Gebdat: 30.04.1976
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04-0, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: insolvenz@m-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.05.2025
Anmeldungsfrist: 25.06.2025
Gesamtvollstreckung:
Dieses Schuldenregulierungsverfahren wird als Gesamtvollstreckung geführt.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Aufforderung an die Insolvenzgläubiger iSd § 184a IO
Forderungen von Gläubigern, denen vertragliche vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner ab Eröffnung und bis zur Beendigung der Gesamtvollstreckung zustehen, sind Insolvenzforderungen, wenn sie weder Masseforderungen sind noch aus Verträgen zur Deckung des dringenden Lebensbedarfs stammen, nicht jedoch die Zinsen für diese Forderungen. Diese (neuen) Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei Fälligkeit - spätestens mit Beendigung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - anzumelden (§ 184a Abs 3 IO). Die Forderungsprüfung erfolgt in einer besonderen Prüfungstagsatzung.

Im Fall einer verspäteten Anmeldung und Anordnung einer (weiteren) besonderen Prüfungstagsatzung hat der Gläubiger die für die mit der Ladung und Erklärung eines allenfalls bestellten Insolvenzverwalters verbundenen Kosten von EUR 50,00 (zuzüglich Umsatzsteuer) zu ersetzen, es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der nachträglichen Prüfungstagsatzung zu bescheinigen ist. Auch Forderungen nach § 184a Abs 3 IO, die später als vierzehn Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Rechnung und Verteilung iSd §192a IO angemeldet werden, werden im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt (analoge Anwendung des § 107 Abs 1 letzter Satz IO).
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 203/2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Beschluss vom 12. Mai 2025

Bekannt gemacht am 4. Juni 2025
Gesamtvollstreckung:
Die Gesamtvollstreckung ist beendet.
Text:
Insolvenzgläubiger iSd § 184a Abs 3 IO werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis spätestens 25.06.2025 bei diesem Gericht anzumelden. Forderungen von Gläubigern, denen vertragliche vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner bei (bis zur) Beendigung der Gesamtvollstreckung zustehen, sind Insolvenzforderungen, wenn sie weder Masseforderungen sind noch aus Verträgen zur Deckung des dringenden Lebensbedarfs stammen, nicht jedoch die Zinsen für diese Forderungen.
Beschluss vom 4. Juni 2025
Ausdruck vom: 03.07.2025 13:35:06 MESZ