zur Navigation
421028i

Bekannt gemacht am 1. September 2021
Firmenbuchnummer:
FN 421028i
Schuldner:
"schilling" Immobilien Management GmbH & Co Bruck KG
Erdbergstraße 8
1030 Wien
FN 421028i
Masseverwalter:
HOLPER Beate Mag.
Heinrichsgasse 4/2
1010 Wien
Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28
E-Mail: office@anwaltwien.at
Masseverwalterstellvertreter:
PARIASEK Susi Dr.
Heinrichsgasse 4/2
1010 Wien
Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28
E-Mail: office@anwaltwien.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.09.2021
Anmeldungsfrist: 26.10.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 09.11.2021
um: 12.40 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung

Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 09.11.2021 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz "ZOOM" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("ZOOM") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis eine Woche vor den Tagsatzungen zur Übermittlung des "Zoom"-Einladungslinks eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 1. September 2021

Bekannt gemacht am 5. November 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 5. November 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 10:01:00 MESZ